Nicht "man" hat Anspruch auf Kindergeld, sondern die Kinder haben Anspruch auf Kindergeld. Wichtig ist, dass sie dort gemeldet sind, wo sie wohnen. Wird in einem anderen Land Kindergeld bezogen, das aber geringer ausfällt als der deutsche Satz, dann zahlt Deutschland die Differenz drauf, sofern die Kinder natürlich deutsche Staatsbürger sind.
Wichtig ist aber auch, dass das Sorge-bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht bei den betreuuenden, in dem Falle also antragsstellenden Personen liegt, was bei den Großeltern nicht per se der Fall ist.