Erstmal Glückwunsch zur Verlobung :fete:
Ich kann euch nur dringend raten das alles in einem Ehevertrag zu regeln. Grundsätzlich gilt sonst nämlich das Recht des Staates, in dem ihr geheiratet habt. Allerdings steht es euch frei selber das Recht zu wählen, das für eure Ehe gelten soll.
Ich spreche da übrigens auch eigener Erfahrung. Wir haben auf Mauritius geheiratet und haben sonst keinerlei Bezug zu diesem Staat. Wir sind aus allen Wolken gefallen, als uns ein Notar gesagt hat, dass damit erstmal maurizisches Recht für unsere Ehe gilt, wenn wir nichts anderes vereinbaren und das obwohl wir beide Deutsche sind und gemeinsam in Deutschland leben.