mata_12654015Bei meinem Sohn wurde der Test gerichtlich angeordnet und wurde beim Amtsarzt durchgeführt. Erzeuger, Mutter und Kind mussten Speichelproben abgeben (wie schon oben beschrieben), Röhrchen wurde verschlossen und beschriftet (dazu mussten wir den Ausweis und die Vorladung vorzeigen). Ergebis bekamen wir nach kurzer Zeit vom Gericht zugeschickt.
Kommt eben darauf an, wozu der Test dient. Wenn man ihn als eigene Sicherheit haben möchte, dann reicht ein 0815 Test aus dem Internet. Wenn es um eine Vaterschaftsanerkennung geht, die man bezüglich des Umgang und des Unterhalt braucht, muss dieser Test vom Jugendamtmitarbeiter oder dem Amtsarzt, der den Test für das Gericht macht, durchgeführt werden.
Je höher die Behörde, die den Test fordert,desto teurer wird es. Mein Ex hat für den Test und dem Gerichtsverfahren diesbezüglich (da er den Test nicht freiwillig machen wollte) 2500 Euro zahlen dürfen. Beim Jugendamt hätte er nur 150 Euro gezahlt. :cool: