Also, als Immobilienfachwirtin kann ich Dir sagen, dass Du zwar sehr wohl Wände, Türrahmen etc. streichen kannst, aber bei Fliesen würde ich als Vermieter darauf bestehen, dass dies rückgängig gemacht wird.
Ich kann nur für DIch hoffen, dass man dies als fachgemäß ausgeführte Aufwertung ansieht..