earle_14423034Ich kann dir sagen, wie es in der Schweiz ist. Ein Arzt kann eine Person einweisen lassen, wenn sie selbst- oder fremdgefährdend ist, also zb ernsthaft zu befürchten ist, sie könnte dich etwas antun. Das nennt man dann fürsorgerische Unterbringung. Wenn die Polizei gerufen wird, kann sie einen Arzt beiziehen, der prüft, ob eine solche fürsorgerische Unterbringung angezeigt ist. Ich habe allerdings schon oft erlebt, dass eingewiesene Personen nach einem Tag wieder entlassen wurden. Es braucht eben schon einiges, um eine Person gegen ihren Willen in einer Einrichtung festzuhalten. Was grundsätzlich gut ist.
Du solltest eine Fachstelle kontaktieren und dich erkundigen, wie es bei euch ist. Es gibt sicher auch in deiner Gegend Beratungsstellen für psychisch Kranke und ihre Angehörigen. Die Sache ist halt, dass die Hürden für eine zwangsweise Einweisung relativ hoch sind und dass eine Behandlung nur Sinn macht, wenn die betroffene Person sie auch will und mitmacht.
Sollte deine Freundin konkrete Suizidabsichten äussern, rufst du am besten gleich die Polizei und drängst auf Beizug eines Arztes.