cathuboduraSeitens der Gebietskrankenkasse habe telefonisch die Auskunft erhalten, dass Wahlarztrechnungen wie oben von mir geschildert in eben jenem Umfang rückerstattet werden (nicht nur manchmal), aber vielleicht ist das bei anderen Sozialversicherungsträgern anders? Dass ein Wahlarzt so viel verrechnet, wie er möchte, ist mir klar. Deshalb kann es ja sein, dass man auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt, weil diese eben die von der Krankenkasse vorgesehenen Kosten übersteigen können. Ich kenne aber sehr gute Wahlärzte, die sehr christlich verrechnen.
Wenn es aber so ist, wie du schreibst, wenn also ein Wahlarzt keinen Vertrag mit den Sozialversicherungsträgern hat, wodurch unterscheidet sich dann ein Wahlarzt von einem Privatarzt? Warum erstattet die Krankenkasse (die Gebietskrankenkasse jedenfalls) dem Patienten für einen Wahlarztbesuch im oben von mir geschilderten Umfang die Kosten zurück, während sie das bei einem Privatarzt nicht tut? Warum sollte ein Sozialversicherungsträger das tun? Schließlich hätten dann ja sowohl Wahlarzt als auch Privatarzt keinen Vertrag mit dem Sozialversicherungsträger?
Im Übrigen denke ich nicht, dass geistundsinn meinte, dass man sich den Sozialversicherungsträger aussucht (dass dieser vom Beschäftigungsverhältnis bestimmt wird, ist klar), sondern dass man sich den Wahlarzt aussucht, weshalb er eben Wahlarzt heißt.