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Zunächst einmal kann ein Anwalt natürlich seine Meinung ändern. Das liegt schon daran, dass Mandanten dem Anwalt eine bestimmte Geschichte erzählen. Man macht auf dieser Grundlage eine Rechtsberatung. Dann schreibt man ggf. den Gegner an. Nun kann es sein, dass der Gegner eine ganz andere Geschichte erzählt. Nun muss man als Anwalt eine neue Rechtsberatung machen. Es kann z.B. sein, dass man als Mandant zwar möglicherweise Recht hat, aber es schlicht nicht beweisen kann - so scheint es auch bei Euch zu sein. In diesem Fall muss der Rechtsanwalt bei entsprechender Antwort des Gegners abraten, eine Klage zu erheben.
Ich empfehle Euch eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer.
Als erstes,tut es mir leid,das ihr so ne scheiße am hals habt.
So zu deiner frage: du kannst dich an die anwaltskammer wenden, die prüfen die sache völlig kostenfrei.
dann weiß ich aus erfahrung, das du eine belehrung bei dem anwalt unterschreiben musst. Wenn er dieses nicht verlangt hat,dann brauchst du nur 10 euro bezahlen.
das weiß ich von meinem neuen anwalt,welcher mich jetzt vetritt.
ich hatte vorher auch solche probleme.
mein anwalt hat keinen finger krumm gemacht und wollte trotzdem kohle kassieren. letztendlich hat er 10 euro erhalten,da ich die belehrung nicht unterschrieben hatte,bzw er sie mir nicht vorgelegt hat. würde mir nen neuen anwalt suchen und um rat fragen. vielleicht hast du ja ne rechtschutz.
Ps als geringverdiener kann man auch einen antrag auf beratungskostenübernahme beim zuständigen amt-bzwlandgericht stellen.
lg anja
danke erst mal für die schnelle Antwort.
Meinst Du mit der Belehrung die Vollmacht, oder???
Die muss man doch unterschreiben, damit er tätig werden kann. Ach ich habe keinen Plan mehr, hab die Schnauze grad so was von gestrichen voll. Haben gestern eine Beschwerde gegen den eingereicht, mal schauen, was dabei rauskommt.
Kennt noc jemand was anderes, was wir vielleicht auch wissen sollten...
Bedanke für die Antworten.
LG
Daria
nein nicht die vollmacht!!!
es gibt eine belehrung,die über sein tätigwerden informiern müssen. was kosten ect angeht.
Also ich weiß ebenfalls aus Erfahrung, dass seit dem die Beratungskosten abgeschafft wurden, muss vorher vereinbart werden, was man dem Anwalt zahlt zbw. bereit ist zu zahlen. So ungefähr. Aber nicht jeder Anwalt lässt so eine Belehrung unterschreiben. Diese ist auch nicht Pflicht. Das ist so eine Art Beweis, dass ihr euch auf einen bestimmten Betrag geeinigt habt.
Und ob der Anwalt diese hohe Summe "verdient" hat oder nicht, hängt davon ab, was er gemacht hat. Du hast gesagt, dass er was geschrieben hat und bei Baufirmen usw. geht es ja um ne menge Geld, d. h. dass der Gegenstandswert der Angelegenheit ziemlich hoch ist und wenn er eine 1,3 Gebühr genommen hat, dann wird dies mit 1.000,00 schon stimmen. Die er auch, so leid es mir tut, auch bekommt.
Bei der Anwaltskammer erreichst du auch wenig, die werden das genau so sehen und außerdem gibt es jede menge Leute, die das selbe Problem haben bzw. so denken, deswegen werden die sich wahrscheinlich gar nich mit dem Anwalt auseinandersetzen.
Vielleicht nur nachfragen, wieso usw.
Ich hoffe aber trotzdem für dich, dass der Anwalt nachgibt und die KOsten etwas senkt.
@verun4ik
also ich vermute das du hier die Gerichtsnotengebühr meinst,welche sich aus der Forderung zusammensetzt und den Streitwert ermittelt, die Gebührennote ist hier 1,3.Der Anwalt muss in seiner Forderung genau und detaliert aufführen,für was er was berechnet. wie zb.Post-und Telekomunikation. Desweiteren nimmt der Antwalt eine Gebührennote von 0,3 aus dem Gegenstandswert. Die sogenannte Verfahrensgebühr.Nachzulesen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz( RVG)
Die Belehrung muss verlangt werden, denn der RA sichert sich so ab. Der der es nicht macht,dann kann es passieren,das er wirklich nur die 10 Euro erhält.
Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe gibt es noch. Nachzufragen beim zuständigen Amtsgericht.
LG Anja
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