| « |
müssen grundsätzlich nach dem Verbrauch oder wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde anteilig nach den qm der Wohnung abgerechnet werden. Wenn kein Zähler in der Wohnung ist, vermute ich, daß eine Abrechnung nach qm erfolgt. Da mußt Du dann im Mietvertrag nachschauen.
LG
Sudena
Man sollte nie vergessen, dass der Dezember einer der Monate ist, in dem man am meisten heizt. Und man zahlt ja für alle Monate die gleiche Vorauszahlung. Logischerweise gleicht sich das dann übers Jahr aus. Nur halt dann nicht, wenn man gerade während der Heizperiode eingezogen sein. Insofern kann es durchaus sein, dass die Forderung berechtigt ist.
Forder erstmal Belege für die Abrechnung - Dein Vermieter muss Dir hier Einsicht gewähren. Es muss ja Ablesungen gegeben haben.
Neben den Verbrauchskosten sind da sicher auch die Grundkosten dabei - die darf er natürlich nur für die Zeit nehmen, in der Du tatsächlich dort gewohnt hast - alsom vom 12.12. bis 31.12.
ja die grundkosten habe ich schon bezahlt.soll jetzt aber halt noch nach zahlen.
aber das kann nie im leben hinkommen.ich habe vielleicht 4 mal geheizt und das dann auch nur im wohnzimmer.
wie gesagt ich bin sehr sparsam immer damit und wenn ich mal die heizung aufdreh dann auch nicht in der ganzen wohnung, sondern nur dort wo ich mich aufhalte.
ja ich habe denen geschrieben das ich auch die endabrechung bitte sehen möchte...
grundkosten musste ich aber vom 1.12. - 31.12 zahlen weil ich die wohnung ja am 1.12. übernommen habe.
Als Mieter musst Du Zugang zu Deinen Zählern haben.
Hast Du Dir den Zählerstand notiert?
Wann sind die Vormieter ausgezogen?
Hallo Pluster,
ich hatte in meiner alten Wohnung immer so Zähler an den Heizkörpern selbst gehabt, jetzt ist einer unten im Keller...und das hier ist echt ein Chaos Haus ich kann da gar nicht einsehen welcher zu meiner Wohnung gehört...
Ja die Vormieter sind nicht wirklich "ausgezogen" die sind abgehauen einfach...deshalb nehm ich ja an das ich quasi der ihren Rest mitzahlen soll...
| « |
|
|
Liste der 10 vorhergehenden Diskussionen |
Antworten | Letzt. Beit. | |
|---|---|---|---|
| 6 | |||
| 11 | |||
| 7 | |||
| 1 | |||
| 1 | |||
| 2 | |||
| 35 | |||
| 10 | |||
| 1 | |||
| 2 | |||
|
|