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dies ist keine sache der Polizei. Die wird ihr in dieser Hinsicht in keinster Weise helfen.
Es ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit. Diese löst man mit Hilfe von Klagen vor Gericht, Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher und zur Not einem Anwalt.
In rechtlichen Angelegenheit ist ein gesundes Halbwissen nicht immer von Vorteil.
je schriftlich aufgefordert, dir das Geld zu geben und ihr dazu noch eine Frist gesetzt?? Damit fängts nämlich an, das wird auch die Polizei wissen wollen.
Also setz dich hin, verfass ein Schreiben und schick es per EINSCHREIBEN weg.
Hol dir wieder was dir gehört und zur not mit der Polizei. Ansonsten Informier dich mal bei www.eCao.de/schulden
Eine Waschmaschine im Versandhaus auf Pump-okay
Dann noch eine Maschine die dir nicht mal gehört.....lach
Ich hoffe du hast daraus gelernt.Frauen ,Geld und Autos verleiht man nicht ! Da halte ich mich schon seit 40 Jahren dran.
Zwei Ansätze:
Wenn du die Maschiene wegholst ,was hast du davon?
Brauchst du selbst eine ?
Dann hols sie einfach raus...du hast den Vertrag abgeschlossen.Es ist rechtlich deine.Du hast den Kaufvertrag mit dem Versandhaus geschlossen.
Du zahlst die Raten? Auch egal.Du hast den Vertrag! Deine Maschiene....
Klingeln wenn Sie da ist,weigerts sie sich,Polizei rufen.Die helfen dir !!!
Lösung 2: Etwas brachialer,klingeln wenn Sie da ist,öffnet sie ,direkt die Türe aufstossen und sie zur Seite schuppsen.Maschiene rausholen.Eigentumsnachweis als Kopie am Körper tragen.
Gibt ärger aber ist effektiv.Das macht Sie nie mehr !
Da dies eine rein privatrechtliche Angelegenheit ist.
Wenn du die 2. Variante wählst bekommst du als erstes mal eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und als zweites eine wegen Körperverletzung (weil ihr danach bestimmt was weh tut).
Lösungsansätze und Ansprechpartner findest du hier:
www.ecao.de/schuldenfrei/
Viel Glück
Aber dazu musst du erst einmal in d Wohnung kommen und sie heraus holen.
Andere Möglichkeit ist einen gerichtlichen Mahnbescheid, dann einen Vollstreckungsbescheid und anschließend den Gerichtsvollzieher los schicken um Geld zu holen.
Wenn du Fragen hast melde dich, gerne auch per PN.
LG
Heiner
..wird es schwer. Dazu müsstest du erstmal nachweisen, dass es diese Vereinbarung gab (ich nehme an sie war mündlich).
Vielmehr könntest du sie schriftlich (mit oder ohne Anwalt) auffordern, die Waschmachine herauszugeben. Im Zweifel kannst du eine Herausgabeklage einreichen. (ich nehme an die Waschmachine hat weniger wie 5000 EUR gekostet, das bedeutet das Amtsgericht ist zuständig, somit kannst du dich auch selbst verteidigen, wenn du dir das zutraust).
Aber meinst du im Ernst, wegen die paar Euro gefährdet sie eure Freundschaft?
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