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Darf man Zwillingen den selben Namen geben?

 

Hey ihr Lieben!

Nur aus reiner Neugier: Darf man Zwillingen (die am selben Tag geboren wurden) den selben Vornamen geben? Also zb 2x Max Müller?? (Ob das ganze jetzt sinnvoll ist, sei Mal dahingestellt...)

Bei normalen Geschwistern gehts wahrscheinlich schon, da hat man ja die Konkretisierung durchs Geburtsdatum (Vater und Sohn können ja auch den selben Namen haben), aber bei Zwillingen gibts dass ja (normalerweise) nicht.

lg



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Ich habe eigendlich keine Ahnung, aber dachte immer, dass geht auch bei Geschwistern nicht, ausser man gibt halt verschiedene ZN.

Aber es gibt ja auch noch die Klausel, dass der name das Kindeswohl nicht gefärden darf. Und wenn ich Standesbeamter wäre und eine Mutter kommen würde und beiden Zwillingen den selben Namen geben will, würde ich das schon als gefärdung ansehen, denn schliesslich hat jedes Kind das Recht darauf als eigenständige Person angesehen zu werden.


 

Ja

soweit ich weiß darf man das aber nur wenn der eine jetzt max leon müller heißt und der andere zb. max noel müller also wenn ein weiterer name dabei ist der sich unterscheidet


 

von:neumondlicht

Da hat man dann wieder eine Individualisierung mit dem 2. Vornamen, dass is dann logisch.
Maria Theresia hats bei ihren Kindern so gemacht, die hat alle ihre Töchter Maria genannt und dann eben einen anderen 2. VN dazu (--> Maria Antonia)


 

Bin mir nicht sicher,

aber ich denke schon, dass das zumindest nicht verboten ist (abgesehen davon, dass ich sowas total blöde und unpraktisch fände insbesondere bei einem Pärchen, haha )

Früher war das wohl gar nicht so unüblich, zB Brüdern die gleichen Namen zu geben und dann durch Bezeichnungen wie "der Ältere" / "der Jüngere" / "der Kleinere" zu unterscheiden.

Könnte mir auch vorstellen, dass man durchnummeriert:
Max Müller I. ist der Erstgeborene
Max Müller II. usw...


 

Praktisch wäre es schon irgendwie...

von:neumondlicht

... man ruft einfach "Max" und alle Kinder kommen! Hihi. Aber ein "bisschen" verrückt!

Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass es erlaubt ist. Bei Zwillingen liegt das Problem eher darin, dass zb Behörden oder ein Gericht dann nicht genau feststellen kann, wer wer ist. Normalerweise hat man ja das Geburtsdatum und den Geburtsort und dann noch den Namen der Eltern, aber wenn das alles gleich ist...

Bei "normalen" Geschwistern ist es mir bekannt (wenn auch unüblich und ziemlich sinnlos...), genauso wie bei Vater und Sohn (was früher gar nicht selten war).


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