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Gibt ja versch. Ebenen.
Strafrechtlich, bei deinem Fall ist es schwere Körperverletzung,da kommt man nicht so leicht davpon.
Dazu kommt Zivilrechtl. ne Menge Kosten auf eine zu.
Vor allem weil in dem Fall die Versicherung die Kosten für das Opfer vom Täter zurückholt, und das wird teuer.
... so einfach ist das nicht.
Diese Strafe ist nur für den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Es ist allerdings noch das Strafgesetz betroffen. Wenn nun einmal keine Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt wird, kommt der Unfallverursacher tatsächlich so "billig" davon.
Man muss zwischen verschiedenen Rechtsnormen und -gebieten unterscheiden.
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