Hallo zusammen,
ich weiss nicht ob ich hier im richtigen forum bin, aber ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen.
mein mann und ich waren gestern aus zum essen. bedienung war ganz nett, ich hätte ihr eigentlich sowieso trinkgeld gegeben. sie kam dann also irgendwann mit der rechnung in der mappe, ich habe ihr einen höheren betrag als die rechnung in scheinen hineingelegt, sie kam dann mit dem rückgeld in der mappe wieder mit einem "vielen dank" und ist dann weiter. in der mappe befanden sich also einige münzen, die ich ihr als trinkgeld gelassen hätte, allerdings hatte sie einen 10-er schein einfach so behalten.
trinkgeld ist ja eine freiwillige sache, oder täusche ich mich??
(es war in einem schweizer restaurant, aber was ich so von schweizern weiss, da ich auch in der schweiz lebe, ist das gleich wie in deutschland: 5 - 10% vom rechnungsbetrag, freiwillig)
ich bin leider in dem moment nicht so schnell nachgekommen mit rechnen und mein mann war bereits rausgegangen, die dame an einem anderen tisch, also hab ichs so stehen lassen.
im nachinein war ich so sauer, will auch dort nochmal anrufen und mit dem chef reden, ob das dort gängige praxis ist. ich kann mir nämlich absolut niht vorstellen dass sie sich trotz registrierkasse verrechnen könnte.
darf sie das?
was würdet ihr tun?
vielen dank
mirile84