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Scheidung zurückziehen? | ||||
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Hallo hätte mal eine Frage...kann man die Scheidung einfach zurückziehen nach Einreichung, auch wenn sie schon beim Amtsgericht vorliegt aber noch kein Termin festgesetzt wurde? Wie sollte man da vorgehen,und was für kosten können geltend gemacht werden seitens des Anwaltes. Video: Umfrage: Ist heiraten heute noch zeitgemäß? | ||||
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scheidung jederzeit zurückziehen. bei noch keinem stattgefundenem termin wirst du nur für die dort angefallenen bearbeitungsgebühren aufkommen müssen, wenn überhaupt. dann sind noch deine anwaltskosten, die werden nach dem streitwert festgelegt, kann teuer werden. dein anwalt wird dir die höhe nennen.
lg

Du warst ernsthaft verheiratet? Wie hast du denn das hinbekommen...durch Bestechung oder vielleicht sogar Erpressung?
Du Hast ja das beste verpasst das tut mir aber leid für dich *grins Das ist schon 17 Jahre her Das musst du mir erstmal nachmachen, bevor du mitreden kannst...
den ich habe mit Achtzehn geheiratet da haben die Männer dich bestimmt noch nicht mal mit dem Arsch angeschaut.
Das tun sie heute bestimmt immer noch nicht Außer Luis, obwohl er sich auch schon satt gesehen hat was dich angeht, laut seinen Beiträgen im Forum.!
LG,
Sicklove
Da muss ich dir widersprechen, es interessieren sich schon einige in diesem Forum für mich..ach ja und was Luis angeht, der hat mich ja noch gar nicht wirklich gesehen 
Da muss ich dir widersprechen, es interessieren sich schon einige in diesem Forum für mich..
In diesem Forum? Ach, du Glückliche! Hier findest du "bestimmt" die Liebe deines Lebens *grins
War mir gleich klar das du unfähig bist dazu in der "realen" Welt zu bestehen...bei dem Schwachsinn was du von dir gibst...!
mein Privatleben geht dich wohl auch kaum etwas an, deshalb spreche ich auch nur von diesem Forum :-P
...da haben sich aber 2 ganz mächtig dolle lieb, wa?! 
einen Scheidungsantrag kann man selbst dann noch zurückziehen, wenn ein gerichtlicher Termin anberaumt worden ist bzw. selbst dann noch, wenn bereis ein oder mehrer Termine stattgefunden haben.
Bei einer Antragsrücknahme trägt derjenige die Kosten, der den Antrag zurückgenommen hat.
Die Kosten einer Rücknahme sind abhängig von der Höhe des Streitwerts (ist pauschal geregelt oder wird vom Richter festgelegt).
Mehr feedback und evtl. auch Betroffene findest du wahrscheinlich im forum "Gesellschaft" und dort unter der Rubrik "Recht &Unrecht".
gruss
acecat
hallo...viell. kannst du mir helfen..
ich habe vor einem jahr die scheidung eingereicht. ein termin gibt es noch nicht.
wir haben zwei kinder.
jetzt wollen wir es nochmal versuchen, allerdings nicht zusammen wohnen..noch nicht.
ich bekommen zur zeit arbeitslosen geld. meine frage ist obich das wohl nach dem rückzug der schiedung weiter bekomme( ich bezahleja davon meine miete!) oder wird das gestriche???
denn wir werden ja nicht zusammen wohnen..
der Antragsrücknahme vor Beteiligung/Termin des Gerichts solltest du bei deinem Anwalt nachfragen.
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