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Ich brauche eure Hilfe

 

Eine Freundin von mir hat mit Ihrem EX Partner ein Kind!
Sie ist mittlerweile Jahre alt und der Vater der kleinen, hat eigentlich kein großes Interesse, mit der kleinen was zu unternehmen!
Er besteht aber darauf, dass er die kleine jedes 2. Wochenende bekommt!
Abends wenn es ihm zu viel wird, kann es sein, dass er die kleine ins Schlafzimmer sperrt, damit er seine Ruhr hat!
Er unternimmt nichts mit der kleinen!
Da meine Freundin ganztags arbeitet, holt der Vater die kleine immer Dienstags vom Kindi ab und jedes mal haben die Erzieherinnen Theater, da die kleine auf keinen Fall mit ihm mit will!
Vor kurzem wollte die Erzieherin das Kind nicht mit dem Vater mit lassen, weil es schon ne Stunde geschrien hat, vor lauter Angst!
Da rief er die Polizei und die Erzieherin musste ihm das Kind aushändigen!
Sie hat schon des öfterem auf dem Jugendamt angerufen, um verschiedene Fälle zu melden, aber die meinten, sie übertreibt nur!
Erst diese Woche hat sie sich auf dem Jugendamt gemeldet und hat nach gefragt, ob man ihm das Sorgerecht nicht irgendwie entziehen kann, da meinte der nette Herr am Telefon, geteilt ist geteilt, da ist nichts mehr zu ändern!
Aber stimmt das??

Jetzt hab ich genug zugeschaut, und jetzt mische ich mich ein.
Am liebsten würde ich dem Vater mal eine überziehen, aber das ist es ja auch nicht wert!

DIe beide teilen sich das Sorgerecht:

Jetzt meine Frage, kann meine Freundin zum Anwalt und das alleinige Sorgerecht beantragen?

Ich kenn mich da absolut nicht aus und wenn wir uns beim Jugendamt melden und solche Aussagen bekommen, dann weiß ich nicht mehr, an wen ich mich noch wenden soll!

Könnt Ihr mir helfen??

Bitte um möglichst schnelle ANtworten!!

Danke schonmal


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Anfechten

Deine freundin kann dem Familiengericht schreiben unter der aktennummer die bei gericht geführt wird und einen antrag stellen auf wieder rücknahme des umgangsrecht und anhörung des kindes zwar ist das erst ab 6 jahre aber man kann die situation schildern auf den antrag und das jugendamt sollte sich mal dem jugendpsychologische dienst einschalten um mal mit dem Kind und der mutter zu sprechen was da eigentlich los ist das kind kann ja schon sprechen und alles erzählen warum es nicht mit will also in hannover ist das so das man zu einer elterntennberatung geht und die können auch bei gericht helfen wenn die mutter nicht weiter weis aber sie muß mit dennen sprechen die können auch anträge stellen für sie okey zum anderen wenn das kind es schwer hat beim vater sollte sich die mutter um das kind kümmern und nicht um ihren job den kann sie später immer noch machen wenn die situation gelegt hat sie kann ja zum amt gehen und sagen das sie nur halbtags arbeiten will weil sie eine tochter hat und den rest kriegt sie vom amt für sich und die kleine aber wie gesagt sie sollte mit dem vater des kindes und der elternberatung stelle sprechen und das mal schildern die sind echt gut.bis dann


 

Anwalt

Hallo

also zunächst mal ich wollte vor 3 jahren auch das alleinige sorgerecht beantragen, da der Vater nicht wirklich intresse zeigt! Ist aber wirklich sehr schwer, dies zu bekommen! ich rate dir, such dir einen guten Anwalt und gehe vor allen dingen noch mal zum Jugendamt dort bekommt man einen Mitarbeiter zugeteilt und redet mit dem nochmal aber ich denke da keine gefährdung fürs kind vorliegt, wird das wohl sehr schwer das alleinige sorgerecht zu bekommen! Da muss meistens was schlimmes passieren und das mit dem einsperren des Kindes muss man erstmal nachweisen! Nur das die kleine nicht zum vater will bzw. er nicht wirklich intresse zeigt ist leider kein grund damit ihm das sorgerecht entzogen wird!!
Hatte das damals auch meinen anwalt gefragt, wie das aussieht wenn das Kind gar nicht zum Vater will aber der anwalt meinte das man dan auf das Kind einreden soll und es überzeugen soll, das es doch dahin geht! Is scheiße weil ich würd mein Kind auch nit dahin schicken wenn es absolut gar nicht will! ja also am besten en guten anwalt suchen und sich mal beraten lassen und auf jeden fall zum jugendamt weil von dem hängt es anchher ab ob sie das alleinige sorgerecht bekommt oder nicht und nactürlich die erzieherinnen mit einbeziehn!


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