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UVG

 

hallo ihr lieben,
ich habe mal eine frage die mich sehr beschäftigt. also ich bin zur zeit noch verheitattet. von meinem neuen partner habe ich ein kind bekommen. da ich aber wie gesagt noch verheirattet bin, kann mein jeziger partner noch nicht die vaterschaft anerkennen. mal angenommen ich würde für dieses kind UVG beantragen müsste ja mein noch mann zahlen... aber was ist denn wenn mein parter die vaterschaft anerkannt hat? wer muss dann den UVG zurück zahlen?


 

Hi

Es wäre interessant zu wissen wer dir diese Auskunft gegeben hat. Denn wenn du dich als getrennt lebend angegeben hast kann dein neuer Freund die Vaterschaft anerkennen. Und wenn du UVG beantragst wird der leibliche Vater diesen zurück zahlen müssen.


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