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Gemeinsames Sorgerecht, wo soll das kind leben????

 

hallo,
nach langem überlegen, frag ich mal hier nach.
ich habe seit einigen jahren psychische probleme, die ich aber therapeutisch behandeln lasse. durch einen massiven nervenzusammenbruch kam es nun dazu, dass beim familiengericht das sorgerecht für meinen sohn geteilt wurde und mein sohn vorerts beim vater leben solle. auch sollte ich laut beschluss umgang im grossen umfang haben....nun hab ich den kleinen für 3 std am muttertag gesehen und dann nochmal 2 std letzte woche....
nicht grad viel, meiner meinung nach....und wenn ich ihn sehen will, heisst es immer mein sohn habe was vor oder ähnliches....keine regelungen gar nix-alles zum wohl des kindes-
nun hab ich gehört, dass es laut JA kein aufenthaltsbestimmungsrecht mehr gibt, sonder sich beide elternteile sich einigen sollen, wo das kind leben soll....ich find das ja ne zumutung!!!!
kann man da irgendetwas tun, damit der kleine wieder bei mir lebt????JA ist nicht wirklich ne hilfe!!!

danke schonmal....und sorry für die kleinschreibung- dumme angewohnheit...


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Wie alt ist denn dein kind?

... das ist sehr wichtig.
auf alle fälle solltest du dir einen guten familienanwalt suchen... wenn der kv nn es darauf anlegt, kann er deine erkrankung nutzen, um "berechtigte zweifel" an deiner erziehungsfähigkeit ins rennen zu bringen. und es kann passieren, dass er das aufenthaltsbestimmungsrecht erhält, das kind bei ihm lebt und du nur ein umgangsrecht bekommst.

das abr soll es nicht mehr geben, schreibst du? das wäre mir neu....
werde ich mal googlen
lg marqueena


 

Nachtrag: abr ...

von:marqueena

... da ihr beide die elterliche sorge innehabt, habt ihr auch ein gemeinsames abr. nur wenn es einem von euch per gerichtsentscheid entzogen wird, kann der andere allein entscheiden, wo sich das kind aufhält.

da du das nicht schreibst, habt ihr es wohl beide zu gleichen teilen. deswegen sollt ihr euch demnach auch einigen. meist geht es aber nicht allein. also wirst du dich ans familiengereicht wenden müssen und eine vernünftige regelung finden lassen.
jetzt kommt es darauf an, was du willst: willst du das kind "wiederhaben", musst du gegen die vorläufige anordnung (die scheinbar existiert) angehen müssen und belegen, dass du in der lage bist, dein kind aufzuziehen. dann hängt es vom vater und vom gericht ab, welche regelung es geben wird: das kind bei dir oder beim vater lebend und der andere erhält ein geregeltes umgangsrecht. oder aber auch wechselmodell; bei dem beide elternteile gleichwertig für naturalunterhalt sorgen und das kind wöchentlich bei einem von beiden lebt.
für so eine entscheidung sollte das kindeswohl im vordergrund stehen. naja, aber das ist meist nur eine worthülse...
du kannst aber auch erstmal deinen umgang erhöhen lassen. je nach kindsalter kannst du vierzehntägig das we und einen tag unter der woche für den umgang beanspruchen.
...
ich drücke dir die daumen und hoffe, du wirst schnell wieder gesund.
lg marqueena


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