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Alleinige Sorge - Namensänderung des Kindes bei Wiederheirat

 

Hallo , ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn - 9 - und eine neue( 5 Jahre andauernde glüchliche ) Beziehung in die das Kind langsam hineingewachsen ist. Der leibliche Vaterleicht ist leider alkoholkrank - arbeitslos - kein Unterhalt -leicht verwahrlost...
Zwar hat er Anspruch auf begleiteten Umgang , er bemüht sich aber nicht darum und so findet seit einem halben Jahr gar kein Umgang mehr statt.
Wir sind ein kleiner Ort um manchmal sieht er ihn in der Stadt - das scheint momentan zu reichen - es laufen bei unseren Anwälten keine Bemühungen.
Das Kind will ihn auch nicht sehen- immer wieder äußert er das - auch vor seine Verfahrenspflegerin.
Ich werde in absehbarer Zeit nochmal heiraten und mein neuer Mann - er hat selber keine Kinder - ist ganz für ihn da.
Er nennt ihn NICHT Papa weil , zu diesem Wort gibt es ja eine Bezugsperson.Wir erwägen auch eine Adoption - wenn auch die Zustimmung des Vaters ausbleiben wird-.Wollen aber - und das möchte auch das Kind den gemeinsamen Familiennamen haben.
Habt ihr Erfahrungen dabei ?


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Meine Erfahrung...

als ich zum zweiten mal geheiratet habe gab mein ex mann mir auch keinen zuspruch den familien-namen unseres sohnes zu ändern ( ich habe das alleinige sorgerecht) , nun ist es so das auch er den kontakt zu seinem sohn abgebrochen hat , sein einverständniss zu NAMENSGEBUNG brauchte ich aber, welches er( nur um mich zu ärgern) aber nicht gab. Ich bin dann den schweren weg übers gericht gegangen und habe es geschafft , nach ca.einem jahr kampf vielen tränen und nerven lassen bekam mein sohn den`familiennamen meines zweiten ehemannes. Ich kann jetzt sagen und das ist nun neun jahre her das sich mein kampf gelohnt hat uns geht es gut... wir haben noch eine gemeinsame tochter bekommen und wenn mein sohn einen anderen familiennamen tragen würde als seine kleine schwester dann wäre das nur traurig...Achso wenn dein zukünftiger mann deinen sohn adoptieren will dann brauchst du auch das eiverständnis von deinem ex und wie ich das sehe wird er dem auch nicht zustimmen ...so sind sie halt die exxxx....ich hoffe das ich dir etwas helfen oder villeicht etwas mut machen konnte LG und viel GLÜCK


 

!

Hallo,
solange du die alleinige sorge hast ist das kein problem den namen ändern zu lassen. da muß auch keine adoption erfolgen. weiß das aus eigener erfahrung. leider hat der erzeuger meiner großen tochter auch die hälfte des sorgerechts und läßt die namensänderung nicht zu. auch wenn sie es selber möchter sagt er das er es aus rache nicht zuläßt. tja, und da ist dann selbst das jugnedamt und der anwalt machtlos...
hoffe ich konnte dir helfen und wünsche dir viel glück, jessy


 

Ein Tipp....

von:rosa7111

hallo jessy, ich weiß nicht wie alt deine tochter ist.... mit 12 jahren hat sie das recht alleine zu entscheiden welchen familiennamen sie tragen möchte...LG


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