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Gemeinsame Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht

 

Hallo Ihr Lieben,

ich bin neu hier und habe folgendes Problem. Der Vater meiner 4-monatigen Tochter ist am Ende meiner Schwangerschaft zurück in seine Heimat Berlin gezogen. Ich wohne mit meinen 2 Mädels in Süddeutschland. Nun möchte er das gemeinsame Sorgerecht, damit in meinem Todesfall die Kleine nicht übergangsweise in eine Pflegefamilie käme oder zu meinen Eltern, sondern dass er sofort 'zum Zuge' käme und die Kleine zu ihm käme. Mein Sachbearbeiter vom Jugendamt teilte mir mit, dass im Normalfall auf jeden Fall der leibliche Vater das Sorgerecht bekommt, wenn mir etwas zustößt und dass wir das noch bekräftigen können, in dem ich mein Testament schreibe und dies darin auch nochmal äußere. Damit ist der Vater meiner Kleinen aber nicht einverstanden. Das wäre ihm zu schwammig...

Nun hat er wohl in Erfahrung gebracht, dass es die Möglichkeit gibt, bei der Erklärung der gemeinsamen Sorge gleichzeitig zu erklären, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter bleibt. Das ist mir nämlich sehr wichtig, da ich keinen Nerv dafür habe, mich irgendwann vor Gericht mit ihm zu streiten, ob die Kleine mit mir umziehen darf oder nicht zB. Er ist auch damit einverstanden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir bleibt. Nun hab ich mich wieder ans Jugendamt gewandt und die haben mir mitgeteilt, dass man zwar das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht einklagen kann, aber dass es nicht möglich ist, dies vorab - innerhalb der gemeinsamen Sorgeerklärung - zu regeln.

Hier nun meine Frage: kann mir jemand sagen, wie das nun wirklich ist? Hat das Jugendamt Recht oder gibt es eine Möglichkeit, dies gemeinsam festzusetzen? Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?

Lieben Dank schonmal für Eure Bemühungen und hoffentlich zahlreichen raschen Antworten!

Sunny


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Sorgeerklaerung, namenserklaerung und sorgevereinbarung zum aufenthaltsbestimmungsrecht vor zeugung

Mein Freund und ich haben eine Sorgeerklaerung zum gemeinsamen Sorgerecht, eine Namenserklaerung und eine Sorgevereinbarung zum muetterlichen Aufenthaltsbestimmungsrecht vor der Zeugung notariell gemacht. Wir haben nie zusammengelebt und ich habe mit ihm einen Monat vor der Geburt unseres gemeinsamen Kindes schluss gemacht. Infolgedessen wuensche ich mir jetzt das alleinige Sorgerecht auf mein Kind, das vor kurzem geboren ist und vom Vater mit meiner Zustimmung anerkannt worden ist.
Mein Freund hat die Sorgeerklaerung nicht beim selben Notar mit mir gemacht, sondern spaeter bei seinem Vertrauensnotar, ich habe die Vaterausfertigung zur Kenntnisnahme nie bekommen und erst jetzt nach Geburt des Kindes habe ich als Kindesausfertigung eine Kopie der Vaterausfertigung -nur mit neuem Einband- bekommen, die mein Freund ohne mir was zu sagen, bei seinem Notar machen lassen hat. Ich habe festgestellt, dass der letzte Satz der Vaterausfertigung anders ist: statt "Bei unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Urkunde sind darueber hinaus alle anderen Bestimmungen dieser Urkunde trotzdem wirksam und gueltig" steht in der Vaterasufertigung: "Bei unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Urkunde bleiben die uebrigen Bestimmungen dieser Urkunde unberuehrt und wirksam".
Ist solche Sorgeerklaerung wirksam?


 

Antwort gemeinsames Sorgerecht

Ich habe mit dem Ex noch zu besseren Zeiten dem gemiensamen Sorgerecht zu gestimmt. Im nachhinein leider. Es ist wirklich so, wenn dir was passiert hat der Vater sowieso vorrecht. MEin ex hatte mich damit auch geködert. Jetzt wo wir nicht mehr zusammen sind kann ich mich nur selber in den arsch beisen das dem gem. Sorgerecht zugestimmt zu haben. Wir sehen uns halbjährlich vor gericht. Das aufenthaltsbestimmungsrecht vorgericht zu bekommen ist auchnicht so einfach. Aber eins muß dir klar sein bei gemeinsamen sorgerecht, brauchst du den Vater für alles. Du mußt wegen allem fragen. Schulanmeldung, Paß, Urlaub usw. Du mußt ihn über alles informieren und auch einen regelmäßigen Umgang gewähren.

Informiere dich daher wirklich noch mal richtig. Mich hat damals meine Hebamme und mein Ex auch mit dem Argument geködert, was ist wenn dir mal was passiert.

Liebe Grüße Kerstin


 

Mumpitz

von:nomaam2

"Das aufenthaltsbestimmungsrecht vorgericht zu bekommen ist auchnicht so einfach. Aber eins muß dir klar sein bei gemeinsamen sorgerecht, brauchst du den Vater für alles. Du mußt wegen allem fragen. Schulanmeldung, Paß, Urlaub usw. Du mußt ihn über alles informieren und auch einen regelmäßigen Umgang gewähren."

Auch wenn dieser Eintrag schon ein wenig älter ist, das ist völliger Quatsch.
Der Gesetzgeber sieht das zwar so vor, in der Realität kann eine Mutter/Vater bei
dem das Kind lebt eigentlich machen, was sie/er will!
Meine Exfrau z.B. interessiert es nicht die Bohne, was ich über Schule denke,
sie entscheidet einfach.
Und, soll ich sie nun verklagen?
Interessiert ja auch keinen, wenn einer fragt, wird eben der neue Partner als Vater ausgegeben.
Die Gesetzeslage ist sehr klar, nur überwacht es keiner, und den Jugendämtern ist das auch relativ egal, aus meiner eigenen Erfahrung mal heraus gesagt!


 

Hallo feluma

hallo feluma....es ist richtig , dass Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht zum Beispiel bei einer Scheidung auf Antrag mit entschieden und gerichtlich festgelegt wird.
Ob eine andere Möglichkeit besteht weiß ich mit Gewissheit auch nicht,aber aus welchen Grund wollt ihr das so defiziel festlegen.?
Ich finde es sehr verantwortungsvoll , dass ihr für alle Eventuallitäten vorbereitet sein wollt, nur ist man das leider so oder so nicht.So ein gerichtliches Verfahren ist anstrengend und oft nervenaufreibend.Ihr scheint ja trotz euer nicht mehr vorhandenen Beziehung ein gut funktunierendes Elternpaar zu sein.....finde ich sehr gut,belastet euch nicht mit Behördenverfahren.
Ich wünsche euch alles Gute....
liebe Grüße bette


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