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Gemeinsame Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht | ||||||||||||||
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Hallo Ihr Lieben,
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Mein Freund und ich haben eine Sorgeerklaerung zum gemeinsamen Sorgerecht, eine Namenserklaerung und eine Sorgevereinbarung zum muetterlichen Aufenthaltsbestimmungsrecht vor der Zeugung notariell gemacht. Wir haben nie zusammengelebt und ich habe mit ihm einen Monat vor der Geburt unseres gemeinsamen Kindes schluss gemacht. Infolgedessen wuensche ich mir jetzt das alleinige Sorgerecht auf mein Kind, das vor kurzem geboren ist und vom Vater mit meiner Zustimmung anerkannt worden ist.
Mein Freund hat die Sorgeerklaerung nicht beim selben Notar mit mir gemacht, sondern spaeter bei seinem Vertrauensnotar, ich habe die Vaterausfertigung zur Kenntnisnahme nie bekommen und erst jetzt nach Geburt des Kindes habe ich als Kindesausfertigung eine Kopie der Vaterausfertigung -nur mit neuem Einband- bekommen, die mein Freund ohne mir was zu sagen, bei seinem Notar machen lassen hat. Ich habe festgestellt, dass der letzte Satz der Vaterausfertigung anders ist: statt "Bei unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Urkunde sind darueber hinaus alle anderen Bestimmungen dieser Urkunde trotzdem wirksam und gueltig" steht in der Vaterasufertigung: "Bei unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Urkunde bleiben die uebrigen Bestimmungen dieser Urkunde unberuehrt und wirksam".
Ist solche Sorgeerklaerung wirksam?
Ich habe mit dem Ex noch zu besseren Zeiten dem gemiensamen Sorgerecht zu gestimmt. Im nachhinein leider. Es ist wirklich so, wenn dir was passiert hat der Vater sowieso vorrecht. MEin ex hatte mich damit auch geködert. Jetzt wo wir nicht mehr zusammen sind kann ich mich nur selber in den arsch beisen das dem gem. Sorgerecht zugestimmt zu haben. Wir sehen uns halbjährlich vor gericht. Das aufenthaltsbestimmungsrecht vorgericht zu bekommen ist auchnicht so einfach. Aber eins muß dir klar sein bei gemeinsamen sorgerecht, brauchst du den Vater für alles. Du mußt wegen allem fragen. Schulanmeldung, Paß, Urlaub usw. Du mußt ihn über alles informieren und auch einen regelmäßigen Umgang gewähren.
Informiere dich daher wirklich noch mal richtig. Mich hat damals meine Hebamme und mein Ex auch mit dem Argument geködert, was ist wenn dir mal was passiert.
Liebe Grüße Kerstin
"Das aufenthaltsbestimmungsrecht vorgericht zu bekommen ist auchnicht so einfach. Aber eins muß dir klar sein bei gemeinsamen sorgerecht, brauchst du den Vater für alles. Du mußt wegen allem fragen. Schulanmeldung, Paß, Urlaub usw. Du mußt ihn über alles informieren und auch einen regelmäßigen Umgang gewähren."
Auch wenn dieser Eintrag schon ein wenig älter ist, das ist völliger Quatsch.
Der Gesetzgeber sieht das zwar so vor, in der Realität kann eine Mutter/Vater bei
dem das Kind lebt eigentlich machen, was sie/er will!
Meine Exfrau z.B. interessiert es nicht die Bohne, was ich über Schule denke,
sie entscheidet einfach.
Und, soll ich sie nun verklagen?
Interessiert ja auch keinen, wenn einer fragt, wird eben der neue Partner als Vater ausgegeben.
Die Gesetzeslage ist sehr klar, nur überwacht es keiner, und den Jugendämtern ist das auch relativ egal, aus meiner eigenen Erfahrung mal heraus gesagt!
hallo feluma....es ist richtig , dass Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht zum Beispiel bei einer Scheidung auf Antrag mit entschieden und gerichtlich festgelegt wird.
Ob eine andere Möglichkeit besteht weiß ich mit Gewissheit auch nicht,aber aus welchen Grund wollt ihr das so defiziel festlegen.?
Ich finde es sehr verantwortungsvoll , dass ihr für alle Eventuallitäten vorbereitet sein wollt, nur ist man das leider so oder so nicht.So ein gerichtliches Verfahren ist anstrengend und oft nervenaufreibend.Ihr scheint ja trotz euer nicht mehr vorhandenen Beziehung ein gut funktunierendes Elternpaar zu sein.....finde ich sehr gut,belastet euch nicht mit Behördenverfahren.
Ich wünsche euch alles Gute....
liebe Grüße bette
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