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Schulanmeldung | ||||||||||||||
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Hallo, vielleicht kann mir Jemand helfen. Meine Tochte kommt nächste Woche in die 5 Klasse. Ich weiss weder in welche Schule, noch in welchen Ort, bin von der Mutter geschieden und sie verweigert mir die Auskunft. Nun meine Frage: Bei der Anmeldung müssen doch eigentlich beide Elternteile unterschreiben, ich vermute deshalb, das meine Unterschrift gefälscht wurde. Ist sowas strafbar?
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hallo,
das hört sich ja schrecklich an!
Ich bin keine Rechtsanwältin, aber wenn jemand Deine Unterschrift nachmacht und sei es auch "nur" um ein Kind in einer Schule anzumelden, dann ist illegal...
Hier gibt es keine Abgrenzung schlimm, nicht so schlimm, halbschlimm. Die Fälschung einer Unetrschrift ist eine Tatsache...
Nicht umsonst habt Ihr ja beide das Erziehungrecht/Umgangsrecht...
Kann Dir wahrscheinlich auch nicht grossartig weiterhelfen, aber hast Du selber kein Kontakt zu Deiner Tochter? Sonst frag doch einfach sie... Und sonst kannst Du vielleicht hier http://www.bildung.de/schule/ nach Schulen suchen, die in der Nähe von dem Wohnort Deiner Ex-Frau sind...
LG
Sabsi
für deine Antwort, hat sich aber mittlerweile erledigt.
Diese Schule fordert nur eine Unterschrift (leider)
Naja, als Vater dessen Kind bei der Mutter lebt hat man eben nichts mehr zu melden, nur noch zu zahlen.
Trotzdem danke.
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