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Lehrerin nimmt Trinkflasche weg

 

Ich habe mal eine moralische Frage und wollte gerne wissen ob ihr das auch schon erlebt habt, bzw. wie ihr reagieren würdet.
Die Lehrerin meines Sohnes ( 1. Klasse ) hat ihm 2 Wochen vor den Weihnachtsferien die Trinkflasche weggenommen, da er im Unterricht wohl unerlaubt getrunken hat. Ist soweit noch alles okay, nur hat er seine Trinkflasche nach der Stunde nicht wiederbekommen ( er hat die Lehrerin nur einmal die Woche für eine Stunde ) . Nach langem Suchen und Nachfragen hat sie ihm die Flasche nun endlich nach 4 Wochen wiedergegeben, inklusive verschimmelten und gärendem Kräuterteeinhalt.
Ich bin ja sonst nicht sehr pingelig, aber ich finde es nun extrem ekelhaft ihn die Flasche weiter benutzen zu lassen, auch wenn ich sie auskoche - . Was meint ihr ? Würdet ihr die Flasche auskochen und einfach weiter benutzen oder würdet ihr darauf bestehen dass die Lehrkraft die Kosten für eine neue übernimmt ? Immerhin sind die nicht gerade billig ( zumindest meine nicht - 17 ,- euro ) wenn sie schon nicht im stande ist den Inhalt wenigstens auszuleeren wenn sie sich schon nicht darum kümmert ihm die Flasche wieder zu geben ?!?!
Soll ich das jetzt so hinnehmen ?


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..so gehts ja wirklich nicht !

Also ich würde ihr dazu was sagen. Gute Trinkflaschen kosten richtig Geld und ich mag auch nicht gerne was weiter benutzen, was schon mal angeschimmelt war. Laß dir nix gefallen!


 

Ich würde der Lehrerin die Flasche um die Ohren hauen

Es ist so frech, wie manche Lehrer sich den Kinder gegenüber benehmen!

Ich würde in der Pause in die Schule gehen und die Lehrerin am Lehrerzimmer abfangen. Dann auffordern, die Situation zu erklären und die Flasche zu ersetzten und notfalls die Schulleitung einschalten!

Lehrer haben ja schließlich nicht das Recht, das Eigentum der Kinder zu beschädigen!


 

.

von:kuschelflocke

an die schulleitung sollte man sich sowieso wenden, wenn die kinder im unterricht nicht trinken dürfen. das finde ich unverantwortlich.

ausgenommen natürlich glasflaschen wegen verletzungsgefahr, aber das sollte ebenfalls klar sein.


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