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Rücktrittsrecht beim kauf von sextoys

 

hallo
ich hab eine frage, die mir vielleicht der eine oder andere von euch beantworten könnte.
wie sieht es denn mit umtausch/garantie beim kauf von sexpielzeug aus?
und im besonderen interessiert mich auch das rücktrittsrecht vom fernabsatzgeschäft. - also bei der bestellung via internet.
normalerweise hat der verbraucher ja 7 bzw 14 werktage zeit, die ware zu testen und dann ohne angabe von gründen zurückzuschicken.
nun gestaltet sich das testen ja ein wenig "intensiv" bei so sextoys. ist der verkäufer verpflichtet das gerät nach einer testphase zurückzunehmen?


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Umtausch

von:engellotta

Erotische Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat in diversen Urteilen, die Rücknahme von
" Intim-Artikeln" ausgeschlossen.
Bei Produktmängeln kann es aber wieder anders aussehen ( Herstellergarantie ect.)


 

Gesetz und Realität

von:spieltriebentfacher

Das mit den Intimartikeln stimmt - von der rechtlichen Seite. Aber die Gesetze sind teils widersprüchlich, daher ist es ein Graubereich. Und da nur wenige bereit wären, sich mit einem Vibrator vor einen Richter zu stellen, gibt es kaum Urteile dazu.
Am Ende läuft es dann darauf hinaus, dass Anbieter, die was auf ihren Namen geben, die Ware trotzdem umtauschen.
Und die, denen es nur um den schnellen Euro geht, lassen den Kunden hängen.

Gruß aus Köln, Wolfgang von be-inflamed.de


 

Unterscheidung stationärer Handel und Internethandel

von:spieltriebentfacher

Na, Cat, da hätte ich dann doch noch ein paar Ergänzungen. Im stationären Handel stimmt das, da hat man kein Rückgaberecht. Durch das Fernabsatzgesetzt gibt es sehr wohl beim Versand (Katalog, Internet) die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen den Artikel ohne Angaben von Gründen zurückzusenden. Mit den Einschränkungen, die ich unten geschrieben habe.

Was die Gewährleistungsfrist angeht: die beträgt 2 Jahre. Allerdings ist der Kunde nach Ablauf der ersten 6 Monate in der Pflicht nachzuweisen, dass der offene Mangel bereits beim Kauf bestand. Das ist nicht einfach. In der Praxis heißt das, dass er auf die Kulanz des Händlers wird vertrauen müssen. Das gilt für den stationären Handel ebenso wie für den Versand.

Herstellergarantien gehen bei Toys nur in Ausnahmefällen über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Lelo beispielsweise bietet 1 Jahr. Ich kenne mit Sinfive nur einen einzigen Hersteller, der mehr gibt, nämlich Jahre. Und solange der Händler, von dem man gekauft hat, noch existiert, ist es immer einfacher, über ihn zu gehen. Denn wenn der Hersteller im Ausland sitzt, wird es durch das Porto schnell teuer (12,90 für ein Auslandspaket bei der Post...).

LG, Wolfgang von be-inflamed.de


 

Rückgaberecht

Also, das Rückgaberecht sieht nach meinem Kenntnisstand wie folgt aus: grundsätzlich hast du das Recht, wie bei jedem anderen Artikel, den du vor dem Kauf nicht in die Hand nehmen kannst, ihn bis 14 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückzusenden.

Das Entscheidende liegt in dem "in die Hand nehmen". Dieses Gesetz soll es dir ermöglichen, ein Produkt so zu prüfen, wie du es in einem Ladengeschäft machen kannst. Und das beinhaltet eben nicht das Testen. So wie du beim Kauf von Unterwäsche deine eigene darunter behalten sollst und im Media Markt bei Handys und Diggicams auch nur Attrappen in die Hand bekommst, darfst du den Vibrator auch nur in die Hand nehmen und dort testen.

Denn es gibt ja auch noch sowas wie Fairness: was soll ein Händler mit einem 70 Euro teuren Vibrator machen, den du 2 Wochen lang in den Körper eingeführt hast und der dir dann nicht gefällt? Den kann er nur wegwerfen. Viele Händler nehmen sowas zähneknirschend hin und nennen es Kulanz.

Wenn ein Händler aber sieht, dass er vom Kunden ausgenutzt wurde (und ehrlich gesagt würde ich eine 2-wöchige Testphase als Ausnutzen sehen), kann er eine Nutzungsentschädigung verlangen. Und da es einen Graubereich in dem Gesetz gibt, der bei Hygieneartikeln ein eingeschränktes Rückgaberecht gibt, könnte er theoretisch einen vollen Wertverlust ansetzen und die Rückzahlung verweigern. Eventuellen Streit, bei dem der Händler vielleicht auch Recht bekommt, kannst du daher nicht ganz ausschließen. Dreist gewinnt halt nicht immer
U.a. um sowas zu vermeiden bieten wir neben unserem Internetshop auch Homepartys an, da kannst du die Artikel, mit entsprechender Beratung, direkt vor Ort (in der Hand) testen und ersparst auch dir den Stress.

Eine Garantie (die ja immer nur der Hersteller gibt) bzw. Gewährleistung wiederum hat nichts mit dem Widerruf zu tun. Gewährleistung: wenn das Gerät in den 6 Monaten trotz bestimmungsgemäßer Nutzung kaputt geht (also einfach nicht mehr angeht), kannst du es mit vollem Recht umtauschen lassen. Nach Ablauf von 6 Monaten (bis zu den 2 Jahren) sieht das Gesetz vor, dass du als Verbraucher nachweisen musst, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag (der Vibrator also beispielweise schon zu Beginn Aussetzer hatte). Das wissen die meisten nicht, da auch hier viele Händler Kulanz ansetzen. Müssten sie aber nicht.

Wenn ein Hersteller selber eine Garantie gibt (beispielsweise gibt der deutsche Hersteller Sinfive 5 Jahre ! oder der amerikanische Jimmyjane auf einige Artikel 10 Jahre !), gelten die vom Hersteller genannten Bedingungen, meist sind die aber so wie in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung (defekt = Austausch).

Gruß, Wolfgang von www.be-inflamed.de


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