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Schwiegertochter beteiligt sich nicht am Lebensunterhalt

 

Hallo,
Unser Sohn wohnt mit seiner Frau in der Einliegerwhg in unserem Haus.
Sie lernt Erzieherin und beteiligt sich nicht an den Mietkosten.
(Woher sollte sie auch das Geld nehmen)
Unser Sohn war bis vor kurzem noch in einer Ausbildung zum Gärtner. Nun ist er arbeitslos.
Beide leben getrennt in dieser Wohnung.
Dadurch, dass er allein nicht in der Lage war die volle Miete zu bezahlen hat sich seit Januar ein Mietrückstand über 1000,- Euro angesammelt.
Da unsere Schwiegertochter nicht Harz4- Empfängerin ist und auch nicht werden will, wissen wir nicht was wir hier tun können.
Weil wir aber selber Harz4 - Empfänger sind wird uns natürlich die Mieteinkünfte voll angerechnet, obwohl wir sie nicht bekommen.
Dadurch sind wir selbst in finanzielle Schieflage geraten.
Wir wissen, dass uns die Hände gebunden sind.
Denn 1. können wir ja nicht einfach die Wohnung kündigen, wo sollen dann die Schwiegerkinder wohnen.
und 2. Kann unser Sohn auch nicht seine Frau aus der gemeinsamen Wohnung werfen.
Wenn er also jetzt Harz4 beantragt wird er wieder nur seinen Mietanteil vom Amt bekommen.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank für Eure Beiträge.


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Mahnbescheid gegen die Schwiegertochter?

Danke für Eure Beiträge,
So habe ich es mir schon gedacht.
Aber Abschreibung ist nicht möglich, weil wir als Harz4 - Empfänger keine Steuern zahlen.
Ausserdem dachte ich darüber nach, ob ich nicht einen Mahnbescheid gegen die Schwiegertochter erwirken sollte,
damit wir früher oder später doch noch an die Mietrückstände kommen können.
Aber geht das überhaupt, weil als Hauptmieter doch unser Sohn eingetragen ist?
Vielen Dank für alle Antworten


 

Weiß jetzt nicht..

von:romy1269

ob ein Mahnbescheid nicht immer erneuert werden muß wie ein Titel und er Euch dann jedesmal neu kostet; denn wenn bei Deiner Schwiegertochter nichts zu holen ist, wird an ihren Ehemann herangetreten, Euren Sohn, egal, ob er nun Hauptmieter ist oder nicht, denn als verheiratetes Paar, sind beide Gesamtschuldner, es sei denn sie haben eine Ehevertrag wo das anders geregelt wurde


 

Ein Mahnbescheid......

von:heiner9999

wird nach einer Frist von 14 Tagen auf Antrag des Gläubigers in Vollstreckungsbescheid umgewandelt. Dieser hält dann 30 Jahre.


 

DANKE....

von:romy1269

gilt aber nur für den gerichtlichen Mahnbescheid !!
Es gibt wie ich gelesen hab, auch einen Außergerichtlichen; nur der wäre nicht so effektiv wahrscheinlich oder???


 

Es gibt nur einen

von:heiner9999

gerichtlichen Mahnbescheid. ich kenne keinen außergirichtlichen Mahnbescheid. Was soll das sein?


 

DAS...

von:romy1269

hab ich nur gegoogelt, weil es mich persönlich interessiert hatte, wegen einer Reklamationssache, weswegen ich den vollen Kaufpreis für eine Zaunanlage nicht bezahlt habe; und statt die Reparaturarbeiten zu vervollständigen und mich wie versprochen anzurufen, droht mir die Firma mit einem Mahnverfahren, wenn ich nicht umgehend die restlichen 107 Euro überweise; ihre Reparaturarbeiten sehen sie als beendet an.
Ja, und da hab ich diesbezüglich gegoogelt; und da kam raus, daß es da gerichtliche und außergerichtliche gibt; oder verwechsle ich da was, daß es vielleicht um das VERFAHREN geht, fällt mir da gerad beim Schreiben so auf; muß nochmal googeln;
wenn DU davon noch nichts gehört hast

LG Romy


 

Wie gesagt ich kenne nur einen gerichtlichen Mahnbescheid

von:heiner9999

aber wenn dir die Zaunfirma so ein Ding zusendet, sei vorsichtig. Du hast nur 14 Tage um Einspruch einzulegen.

Wenn du noch Fragen hast gerne auch per PN.

LG
Heiner


 

Hat sie....

von:romy1269

noch nicht; das war nur eine Mahnung; ich hab gegoogelt und gelesen, daß man kleine Mängel erst NACH voller Bezahlung anmahnen darf; also haben wir den Rest nun bezahlt; aber ich wußte von Anfang an, so wie die drauf sind, daß wir zwar Anmahnen dürfen aber daß DAS bei denen absolut nichts bringt; und zum Hinterherlaufen hab ich keinerlei Lust;
daher war das Lehrgeld, DAS habe ich denen dann auch geschrieben.

Danke für Deine Antwort
und lieben Gruß
Romy


 

Sie sind doch verheiratet, oder?

Damit ist erst einmal die Sache von beiden für die Meite aufzukommen.

LG
Heiner


 

Wenn...

von:romy1269

Ihr Eure Steuererklärung macht, die Ihr ja wegen der Vermietungen machen MÜßT, könnt Ihr aber dort die Mietrückstände als Abschreibungen angeben; dann müßtet Ihr dort was erstattet bekommen, was Euch momentan angerechnet wird;
fragt mal einen Steuerberater

Und ja, BEIDE sind als Ehepaar verpflichtet, für die Miete aufzukommen; wenn es der eine nicht macht, muß es der andere oder sie fliegen raus;
gut Ihr wollt das nicht wegen Eures Sohnes; aber wenn er allein die Miete nicht schafft aufzubringen; dann entweder spielt Ihr weiter Sozialamt oder zieht die Konsequenzen!

LG Romy


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