| « |
Sehr wichtig | ||||
|---|---|---|---|---|
|
Also mein vater vermietet ein haus in bielefeld | ||||
|
| ||||
kein aufhebungsvertrag, aber gütlich einigen und sich am Umzug beteiligen. Bei der Mietzeit ist kein Anspruch auf "dauerhaftes Wohnen" oder so vorhanden... Eigenbedarf ist schwierig, da sich der Mieter wie hier querstellen kann, dass dauert lange und kostet eben auch ... Also lieber weniger Nerven und Umzug zahlen...
Zumal jedes Gericht nicht immer gleich entscheidet...
LG Aylwenna
hat dein Vater das Recht wegen Eigenbedarf zu kündigen. Hat er ja auch rechtzeitig gemacht.
Wie sollte er denn bitte sehen, dass sich dein Mann da mal bewirbt oder du da rein willst? Dann dürfte ja niemand mit Kindern eine Wohnung vermieten
Zudem hab ich noch nie davon gehört, dass der Eigenbedarf absehbar sein muss.
Auch die Kosten kann er ja wohl selber tragen. Er wurde normal gekünfigt, also wieso Aufhebungsvertrag?
LG
einen Aufhebungsvertrag würde ich nicht machen. Dein Vater kann ihn auf dem Klagweg raus bekommen. Dazu muß er eben vor Gericht ziehen. Das verursacht Kosten und getreu dem Sprichwort:
'Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand'
weiß man nicht was dabei raus kommt. Die praktikablste und schnellste Lösung wäre sich mit ihm auf ein paar Hundert Euro als Zuschuß zum Umzug zu einigen und sehen das man ihn los wird.
LG
heiner
| « |
|
|
Liste der 10 vorhergehenden Diskussionen |
Antworten | Letzt. Beit. | |
|---|---|---|---|
| 0 | |||
| 2 | |||
| 0 | |||
| 4 | |||
| 5 | |||
| 0 | |||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 1 | |||
| 5 | |||
| 1 | |||
|
|