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Betriebskosten etc.

 

Hallo zusammen,
wir besitzen ein haus, welches bis vor zwei Jahren von uns selbst und einer weiteren Mietpartei bewohnt wurde. Dann zogen wir aus und unsere Wohnung ist nun auch vermietet.
Diese neuen Mieter bekamen einen Standardmietvertrag mit der Anlage der umlegbaren Betriebskosten. Die Posten wurden von uns nicht einzeln nochmal aufgeführt, sondern werden *ja nach Höhe* dann auf die Miteparteien aufgeteilt (Versicherung, Grundsteuer etc.).
Soweit das Vorgeplänkel.
Anfanglich sind wir alle (wir, die "alten" Mieter und die "neuen" Mieter) uns einig gewesen, dass wöchentlich im Wechsel (oder auch nach Absprache, wegen Urlaub etc.) die anfallenden Arbeiten (Kehren, Hausordnung, Winterdienst) von beiden Mietparteien durchgeführt werden. Nun stellt sich aber heraus, dass die neuen Mieter zwar gerne den Garten bentzen, dort aber nix machen, ebensowenig wie Winterdienst etc.
Nun wollte ich fragen, wie man am Besten verfährt, ergooglet habe ich mir schon, dass man den Winterdienst und anderen Pflichten nicht "nachreichen darf", allerdings könnte ich laut google die Nebenkosten dahingehend anpassen. Ist das korrekt oder gibt es eine andere Möglichkeit?


 

Pacta sunt servanda

heißt auf Deutsch 'Verträge sind einzuhalten' und auch eine mündliche Abmachung ist ein Vertrag. Das Problem hierbei ist nur die Beweisbarkeit dabei.

Nachdem die neuen ja bereits diese Tätigkeiten gemacht haben und sich nun zurück ziehen, spricht der Anschein schon mal für deine Darstellung.

Sprich mit Ihnen. Sag ihnen das du es kostenpflicht erledigen läßt wenn sie nicht zur Zusammenarbeit bereit sind.

LG
Heiner


 

Danke!

von:flyingkat

Hallo Heiner,
Danke für Deine Rückmeldung. So werde ich es angehen. Ich hoffe ja nicht, dass es zum "Vollzug des Geldeintreibens" kommt.


 

Hmmm

ich würde jetzt spontan sagen, NK können nur angepasst werden, wenn eine tatsächliche Leistung erbracht wurde.
Wurde z.B. der Winterdienst durchgeführt, wenn ja von wem?
Und was wird aus der Einigung, die mündlich war?
Wie verhält sich das zu Mietvertrag/Hausordnung?
Ich hoffe das du adäquate Antworten bekommst. Würde mich auch interessieren...also schreib bitte, wie du verfährst und was sich ergibt.


 

Hallo

von:flyingkat

ja, wie gesagt - eine Hausordnung in dem Sinne gibt es ja nicht, weil wir bis dato und auch nach mündlicher Absprache davon ausgehen wollten, dass die Mietparteien eigenständig (und von sich aus) wechselseitig dies machen. Die neue Mietpartei hält sich nun nach und nach aus allem raus und die alte Mietpartei macht nun (fast) alles.
Ja, die spannende Frage ist - was wir mündlich besprochen haben ist ja nirgends im Mietvertrag festgehalten - wobei es im Mietvertrag einen Punkt über umlegbare Nebenkosten gibt, wo u.a. Kosten für Reinigung, Winterdienst, Hausmeister etc. aufgeführt sind.
Wenn ich (warten wir mal noch Antworten ab - ich würde lieber eher die mündliche Abmachung noch schriftlich an den Mietvertrag hängen, weiss aber eben nicht, ob das geht...)
keine chance habe die neue Mietpartei zum Dienst zu verpflichten, würde ich der alten Mietpartei (natürlich nach Absprache) einen Abschlag für die Dienste zahlen, den könnte ich ja dann (mit Quittung und allen drum und dran) als Nebenkosten geltend machen - und evtl. kümmern die "neuen" sich ja dann doch lieber um Ihre Dienste als noch mehr Nebenkosten zu zahlen.


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