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Befristeter Mietvertrag | ||||
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Folgende Situation... | ||||
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in schriftlicher Form aufgesetzt, unter Berücksichtigung dieser Punkte:
* Die Namen der Vertragsparteien
* Eine genaue Bezeichnung der Wohnung (Anschrift, Stockwerk, gesamten Wohnraum/einzelne Wohnräume)
* Die zu zahlende Miete
* Den Beginn und das Ende des Mietverhältnisses, ggf. mit Verlängerungsklauseln
* Die Unterschriften beider Vertragsparteien
Liegt ein Verstoß vor gegen die Schriftform bleibt der Vertrag wirksam und gilt auf unbestimmte Zeit. Was ich für ihn nicht hoffe.
Möchte Dein Freund die noch untervermietete Wohnung anschließend selbst bewohnen? Und hat Dein Freund den Vermieter über die Untervermietung informiert?
Ich würde sagen:
Dabei trägt Dein Freund, dass seine Ex-Frau nicht am 15.02.2011 auszieht das gleiche Risiko wie jeder andere Vermieter. Im Falle, dass sie tatsächlich unberücksichtigt dort wohnen bleibt muss Dein Freund weitere Rechtsschritte einleiten.
Er könnte seine Wohnung fristgemäß kündigen, somit wäre sie auch raus, es sei denn sie übernimmt die Wohnung, oder wenn er die Wohnung behalten möchte könnte er gegen sie eine Räumungsklage aussprechen, was aber der teurere und aufwendigere Weg wäre. Und ich bin mir nicht sicher wie eine Räumungsklage bei untervermieteten Wohnraum vonstatten gehen soll, wenn der Hauptvermieter darüber nicht in Kenntnis gesetzt wurde.
Bin mir jedenfalls nicht in allen Punkten 100% sicher!
Viel Glück!
Ja, er, bzw. wir wollen die Wohnung anschließend selber bewohnen. Er hat seinen Sohn ja auch noch hier mit bei mir in der Wohnung und diese ist auf die Dauer zu klein.
Mein Freund IST der Vermieter....
"Mein Freund IST der Vermieter...."
SORRY, aber ich konnte nicht herauslesen ob dein Freund die untervermietete Wohnung angemietet hat oder ob er Hauptvermieter der untervermieteten Wohnung ist
Es kam die Frage auf, ob beim Zeitmietvertrag ein Erinnerungsschreiben vorausgehen kann.
Normalerweise!!! ist der Vermieter nicht verpflichtet bei befristeten Mietverträgen einen Hinweis auf die Beendigung des Mietverhältnisses dem Mieter in schriftlicher Form zukommen zu lassen.
In eurem Fall würde selbst ein Erinnerungsschreiben nichts bewirken können, wenn sie sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen hält.
Ist es dann so, kann dein Freund eine fristlose Kündigung aussprechen.
Was viel wichtiger wäre!
Hat dein Freund den Grund für die Befristung im Vertrag mit aufgeführt, in dieser Form: Der Vermieter XY will die Räume nach Ablauf der Befristung für sich bzw. seine Familie selbst nutzen (Eigenbedarf)?
Dieser ist ganz wichtig, denn wenn nicht gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit gesetzlichen Kündigungsfristen.
Hat dein Freund alle vertraglichen Voraussetzungen aufgeführt steht er absolut im Recht.
Beste Grüße und alles Gute
Hmm..
Habe gerade in den Mietvertrag beschaut. Da steht leider nichts von irgendwelchen Gründen drin.
Dann muss er as wohl nochmal nachtragen
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