Im Februar 2009 bin ich in eine sehr schöne Wohnung gezogen. Nach und nach habe ich aber immer mehr Mängel gefunden, die ich auch schon der Hausverwaltung gemeldet habe, aber es reagiert keiner.
In der Wohnung: -zwei Türrahmen sind geplatzt/gesprungen -an allen Türrahmen sind Ecken herrausgeplatzt, Katschen drin und Farbe ab -in der Küche bricht Fugenmateriel zwischen den Fliesen herraus -bei den Fliesen in Küche und Flur sind unglaublich viele Ecken und Teile herrausgeplatzt -die Fußleisten im Flur sind fehlerhaft angebracht (Ecken klaffen auseinander, die Fußleisten liegen nicht auf dem Boden auf) -in der Badewanne ist an einer Stelle die Beschichtung herrausgebrochen und vom Vormieter notdürftig repariert -das Waschbecken hat einen großen Riss -durch das Badezimmerfenster zieht es, obwohl es schon neue Dichtungen hat (Handwerker sagt, dass ein teil fehlt, das aber auch nicht mehr zu beschaffen ist, da die Fenster nicht mehr hergestellt werden)
Im Haus: -die Wände und Decken im Hausflur werden immer dreckiger und "vergammeln" immer mehr (laut Hausverwaltung hat der Vermieter kein Geld neu zu Streichen und zu sanieren) -die Waschküche verwandelt sich mehr und mehr zu einem Dreckloch und zu einem Tummelplatz für Spinnen und andere Tiere -die Wohungstür lässt sich mitlerwiele mit Hilfe von einfachen Briefen öffnen
Wozu ist der Vermieter verplichtet? Was muss er erneuern bzw. reparieren?
Ist es zulässig, das der Vermieter nichts macht, weil er angebliche kein Geld hat????
Hallo, habt Ihr keinen Vertrag? Da sollte es stehen, was die eine und was der andere als Pflicht hat.
Du kannst zwar
vom Vermieter verlangen, das er neu fliest, ein neues Fenster einbaut, eine neue Wanne, eine neue Tür, aber der Vermieter kann Dir die Kosten auf die Miete umlegen.
Da es sich summiert, würde ich mir das überlegen.
Nach einer Modernisierung darf der Vermieter die Miete erhöhen. Dafür gibt es 2 Methoden:
* Der Vermieter erhöht die Miete nach dem Prinzip der Vergleichsmiete. * Der Vermieter erhöht die Miete, indem er die Modernisierungskosten auf die Miete umlegt. Dabei darf der Vermieter 11% des Modernisierungsaufwandes pro Jahr auf die Miete umlegen (559 Abs. 1 BGB)
Beispiel: Für die Mietwohnung sind 3.000.- Euro an Modernisierungskosten angefallen. Davon dürfen 11%, also 330 Euro auf die Jahresmiete umgelegt werden. Das ergibt für die monatliche Miete einen Erhöhungsbetrag von 330 / 12 = 27,50 Euro.
Nicht auf die Miete umgelegt werden dürfen bloße Instandhaltungsaufwendungen oder Instandsetzungskosten.
Du kannst den Vermieter also fragen, ob er in der Küche die kaputten Fugen erneuert und wenn das Waschbecken undicht ist, muss er das auch ersetzen.
Die Wohnungstür; da muss er dafür sorgen, das mit der Briefmethode keiner rein kommt.
Das Waschhaus; als Nutzer kann man auch mal einen Besen in die Hand nehmen. Das ist die normalste Sache der Welt.