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Mietkündigung zugestellt...

 

Hallo zusammen,

ich habe da eine Frage...

Ich habe meine Wohnung zum 30.04.2010 gekündigt....3 Monatsfrist also eingehalten. Ich habe Mitte Januar auf schriftlichem Weg per Einschreiben Rückschein gekündigt.

Vor Weihnachten habe ich ihn bereits telefonisch über die kommende Kündigung informiert, wobei wir so verblieben sind, das er sind Anfang Januar nach seinem Urlaub mit mir in Verbindung setzt. Leider ist dies bis heute nicht geschehen, also habe ich die Kündigung schriftlich auf den Weg gemacht.

Mein Vermietet befindet sich häufig im Ausland und jetzt weiß ich nicht, ob ihn die Kündigung erreicht....bis jetzt keine Rückmeldung. Auf der Post sagte man mir, wenn er das Einschreiben nicht innerhalb 8 Werktagen abholt, wird es an mich zurück gesandt.

Wie verhält sich dann nun.....im Internet finde ich verschiedene Meinungen.

Wann gilt das Schreiben als zugestellt.....und habe ich als Mieter Pech, wenn der Vermieter nicht anwesend ist??? Reicht vielleicht auch die Bestätigung über den Versand der Kündigung??

Was kann ich tun, wenn das Einschreiben tatsächlich zu mir zurück kommt......ich muss die Wohnung zum 30.04. kündigen!!!

Bin leider nicht beim Mieterschutzbund odetr Rechtschutz Mitglied.....daher die Frage an euch.....und vielleicht gibt es ja tatsächlich jemanden der mir helfen kann!!!

GLG


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Die Post hat Recht

Wenn das Einschreiben zurück kommt, dann gilt es als nicht zugestellt, ist doch wohl logisch, oder?

Solche Dinge verschickt man immer per einfachem Einwurfeinschreiben, da quittiert der Postbote den Einwurf in den Briefkasten....und gut ist.

Wenn dann der Empfänger auf einer Weltreise ist, dann ist das sein Problem. Sie sind auf jeden Fall aus dem Schneider.


 

Dein Schreiben muß in den Empfangsbereich deines Vemrmieters gelangen

Dies ist damit geschehen, wenn die Post in davon in Kenntnis setzt, das ein Einschreiben für Ihne vorliegt. Er muß bei einer entsprechenden Abwesenheit Vorsorge treffen, das ihn solche Schreiben auch erreichen.

LG
Heiner


 

Diese Antwort ist nur zur Hälfte richtig!!

von:unterfranke

Ein Einschreiben mit Rückschein gilt erst dann als zugestellt, wenn es in den Einflussbereich des Empfängers gelangt. Das ist z.B. bei einem normalen Einwurfeinschreiben der Fall, aber nicht bei dem Zusatz Eigenhändig, Übergabe oder Rückschein.

Kein Mensch, keine Firma etc. muss Vorsorge treffen, dass solche Schreiben auch in deren Abwesenheit den Adressaten erreichen. Ist ja auch unmöglich, wenn der z.B. auf einer Safari im afrikanischen Dschungel ist.


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