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Mietrückstand der schwiegermutter.was nun?

 

meine schwiegermutter wohnt seit 1.februar 07 bei uns im eigenheim .sie hat ihre eigene wohnung angemietet.
nach einem streit fuhr sie ohne jemanden bescheid zu sagen nach hamburg zu ihrem einen sohn(sie hat insgesamt7 kinder)
da in ihrem mietvertrag steht,dass die miete bis spätestens zum 3.werktag eines monats im vorraus zu zahlen wäre,dies wär dann der 3.juni07,müsst sie die miete nun bis dahin überwiesen haben.
sie befindet sich in der privatinsolvenz und bezieht sozialhilfe(zuschuss für miete).
sie ist 73 jahre alt und hat jeden monat mit ihrer rente 700 euro.
davon muss sie 350 euro warmmiete zahlen.
nun wollte ich wissen,was wir tun können,wenn sie weiterhin in hamburg bleibt,sich nicht bei uns meldet und auch keine miete zahlt.
wir sind auf die vermietung angewiesen,da wir so nur unser eigenheim abbezahlen können.fällt diese miete aus,können wir die hausrate nicht mehr tragen und würden unser haus verlieren.
mir ist bewusst,dass sie nun 2 monate im rückstand sein müsste um eine kündigung ausgesprochen zu bekommen.
aber sie hat ja dann auch wieterhin zeit,den ausstehenden betrag zu zahlen.
uns ist es egal,ob wir verstritten sind,hauptsache unsere miete wird gezahlt.wir würden sie ja auch in dieser mietwohnung lassen und nicht auf einen "rausschmiss"bestehen.
sie befindet sich aber in der insolvenz und macht trotz dieser sache noch mietschulden.
an wen können wir uns wenden.uns stehen auch keine finanziellen mittel zur verfügung um rechtsberatung in anspruch nehmen zu können.
weiss nicht mehr weiter.
mein mann sagt er schmeisst sie raus weil es sein haus ist und sie uns auch massiv beleidigt und im ganzen wohnort schlecht macht auf sehr ordinäre weise.


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Sie ist 73 Jahre alt????

und ihr wollt sie wirklich rauswerfen.....

egal was war, sie ist immer noch die Mutter deines Mannes....

sie ist 73 Jahre alt, wer weiss wie lange sie noch lebt.....


 

Soweit

ich das mitbekommen habe ist sie weg, aber ihre Sachen noch da?
In dem Falle, kündigen, und ihr eine Frist geben bis wann das Zeug verschwindet und sie das Geld zu zahlen hat. Damit kann sie ja zum Sozialamt gehen und bekommt es evtl. bezahlt.
Ansonsten würde ich Forderungen und Anklage usw. lassen, weil es teilweise Jahre dahingehen kann und auch immer teuer für den Vermieter wird.


 

Schwiedgermutter

von:elke52

Ich hoffe, die leidige Sache ist mitlerweile aus der Welt geschaffen. Möchte aber doch dazu Stellung nehmen: 1. Fristlose Kündigung, 2. Räumungsklage, 3. Die Wohnungseinrichtung pfänden (Vermieterpfandrecht) das heißt: Schloß austauschen und Vermieterpfandrecht geltend machen. Die persönlichen Papiere und Kleidungsstücke müssen herausgegeben werde, also vorher in Gegenwart von Zeugen einpacken. Fotos machen. Nach 3 Monaten kann die Wohnung weiter vermietet werden, wenn sich nichts regt und rührt seitens der Schwiegermutter. Gruss elke
P.S. Ich könnte Bücher schreiben von solchen Geschichten Vermieter/Mieter.


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