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Nebenkostenrückzahlung und Teppichboden erneuern??

 

Moin ihr Lieben,

wir sind aus unserer alten Wohnung ausgezogen und haben einige Differenzen mit unserem alten Vermieter.

Die Probleme haben schon begonnen, als wir noch dort gewohnt haben. Er hat uns verboten, eine Waschmaschine zu haben, weil wir im Dachgeschoss gewohnt haben, und er Angst vor Wasserschäden hatte. Zudem hat er uns die Küche mit vermietet, allerdings kümmerte er sich überhaupt nicht darum, wenn der Kühlschrank kaputt war (somit saßen wir ein halbes Jahr ohne Kühlschrank dort, bis er endlich einen neuen beschafft hatte) und wenn sonstige Mängel an der Wohnung waren, und wir diese bei ihm angezeigt haben, wurde nichts unternommen.

Nun haben wir zum 01.02.2012 einen Nachmieter, und haben uns mit ihm so geeinigt, dass er die Kaution behalten kann, weil wir die Miete nicht zahlen konnten. Damit war er auch einverstanden, da die Kaution höher war als die Miete, die er kassieren hätte können.

Bei der Nebenkostenabrechnung für 2010, die wir im Dezember bekommen haben, kam eine beachtliche Summe an Rückzahlung heraus, die er nun aber einbehält mit der Begründung, dass er abwarten möchte, wie diese Mietsache sich denn wendet.

Dazu kommt, dass er auf unsere Kosten einen neuen Teppich reinlegen möchte. Wir haben 2 Jahre auf engstem Raum (ca. 20 m) zusammengewohnt und es hat sich vor dem Sofa eine hellere Stelle am Teppich gebildet, also eine Laufstraße. Aus diesem Grund hat er auch die Wohnungsabnahme nicht durchgeführt, da er uns so den Teppich nicht abnehmen möchte. Der neue Mieter hat uns aber versichert, dass er die Teppichreinigung übernehmen will. Allerdings bestreitet er das nun.
Alleine schon durch den Betrag, der sich aus der Differenz von Kaution und Miete ergibt, müsste der neue Teppich abgedeckt sein.

Müssen wir uns das gefallen lassen oder können wir ihn in Verzug setzen bezüglich der Nebenkostenrückzahlung und der Betriebskostenabrechnung für 2011?
Und kann er verlangen, dass wir den Teppich wegen einer leichten Laufstraße erneuern, obwohl diese ja zum normalen Verschleiss gehört?

Vielen Dank im Voraus!


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Nun, das ist nicht so einfach

"" Er hat uns verboten, eine Waschmaschine zu haben, weil wir im Dachgeschoss gewohnt haben,""

Quatsch, wenn Zu- und Abflüsse für eine Waschmaschine vorhanden sind, kann der Vermieter die nicht verbieten.

"" und haben uns mit ihm so geeinigt, dass er die Kaution behalten kann, weil wir die Miete nicht zahlen konnten. Damit war er auch einverstanden,""

Hoffentlich habt ihr das schriftlich

""die er nun aber einbehält mit der Begründung, dass er abwarten möchte, wie diese Mietsache sich denn wendet.""

Der Vermieter hat ein Recht, die Kaution bis zu 6 Monate zurück zu halten, bis feststeht, dass keine Forderungen mehr aus der Mietsache bestehen:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm

Da die Kaution nicht mehr zur Verfügung steht, kann er sich anderweitig schadlos halten. Zum Thema Teppichboden kann ich beim besten Willen nichts sagen, weil ich nicht sehen kann, was normaler Verschleiß, oder was übermäßige Abnutzung ist.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppichboden.htm

Mit der Abrechnung der Betriebskosten kann er sich ein Jahr Zeit lassen (Ende 2012), wenn das Kalenderjahr der Abrechnungszeitraum ist.


 

Vielen Dank für deine Antwort..

von:julie6965

Quatsch, wenn Zu- und Abflüsse für eine Waschmaschine vorhanden sind, kann der Vermieter die nicht verbieten.

-> Da waren keine Zu- und Abflüsse. Aber in der Wohnung nebenan hat er komischerweise welche angebaut, bei uns hat er sich geweigert..

Das mit der Kaution haben wir schriftlich. Die Frechheit ist nur, dass er ja nicht nur die Kaution, sondern auch die Betriebskostenabrechnung für 2010 einbehält. Insgesamt ist das eine Summe, die zweimal die Höhe der Kaution beträgt, und das kann ja wohl nicht in Ordnung sein? Selbst wenn er den Teppich komplett erneuern würde, würde er mit der Kaution locker hinkommen, ich weiß nicht, was die Betriebskosten damit zu tun haben..

Laut einer Aussage eines Rechtsanwaltes sind übermäßige Verschleißspuren so etwas wie Rotweinflecken, Brandlöcher etc.. Eine Laufstraße gehört angeblich nicht dazu. Sie ist ja auch nicht extrem, es ist nur eine minimale Stelle, an welcher der Teppich heller ist als der Rest.


 

So ...

von:heraklit1970

... wie ich dies lese, geht ja Ihre Kaution schon für die nicht gezahlte Miete drauf.

Somit ist Ihr Vermieter durchaus berechtigt, die Nebenkostenerstattung einzubehalten. Sie sollten aber eine Endabrechnung verlangen (Nebenkostenerstattung abzüglich Renovierung). Das restliche Geld steht Ihnen durchaus zu.


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