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Für eine fristlose Kündigung reichen diese "Mängel" natürlich nicht. Zugige Fenster hätte man bei der Besichtigung der Wohnung erkennen können, ebenso die wasserlose Dusche.
Wenn der Abfluss an der Spüle undicht ist, kann man den mit wenigen Handgriffen dicht kriegen. Da braucht es keinen Handwerker.
Also kündigt fristgerecht zum 30. April. Aber die neue Bleibe sollte man vor Vertragsunterschrift schon genauer anschauen, denn sonst kommt ihr vom Regen in die Traufe.
Ihr müssten dem Vermieter die Mängel am besten schriftlich mitteilen. Dabei setzt ihr eine Frist zur Beseitigung der Mängel. Bei den Undichtigkeiten würde ich maximal 5 Tage ansetzen. Danach dürft ihr die Mängel selber beheben lassen und ihm die Rechnung schicken. Ihr könnt es auch mit der Miete verrechnen.
Für eine frislose Kündigung ist das meiner Meinung nach nicht ausreichend. Kündigt doch einfach fristgerecht.
Wenn ihr noch Fragen habt meldet euch, auch per Pn
LG
Heiner
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