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Mietvertrag

 

hallo ich habe mal ein wichtiges anliegen!! und zwar habe ich am 18 Oktober meinen mietvertrag unterschrieben für eine wohnung zum 1 februar!!!! jetzt habe ich gestern durch meinen freund eine wohnung angeguckt die 10000 mal besser und grösser ist mit garten für denselben preis!!! der vermieter zieht dort auch zum 1 februar aus also könnte ich glaich dirt einziehen!!!! ich weiss, dass der mietvertarg bei der anderen gesellschaft bindend ist, aber gibt es nicht irgendwas das ich tun kann um den vertrag zu umgehen?? ich möchte nämlich wirklich nicht erst in die eine wohnung ziehen um dann drei monate später umzuziehen. ich habe schon überlegt den vorzuschlagen die mietsicherheit einzubehalten. ich weiss echt nicht wss ich machen soll. können die einen denn zwingen einzuziehen auch wenn ich das jetzt nicht mehr möchte? kann man nicht einen grund haben der einen aus dem vertrag lässt? kennt sich irgendjemand aus mit so etwas??? ich wäre für schnelle hilfe wirklich sehr dankbar!!!
lg melany


Trailer zu 'Nathalie küsst': Traumfrau küsst hässliches Entlein
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Kinostart 'The Lady': Eine ungewöhnliche Liebes­<wbr/>geschichte
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Ganz einfach

hallo,
genau, wenn es ein unbefristeter ist, dann einfach kündigen und die drei monate abwarten. wenn du einen nachmieter hast, geht es vielleicht auch schon vorher. schau mal hier:
http://www.stadtstudenten.de/2012/01/mietvertrag-richtig-lesen/
wenn du so einen anderen vertrag hast, mit einer staffelmiete kann es natürlich auch sein, dass du vier jahre bindungsfrist hast.
lg


 

Da gibt es keine Tricks

Auch eine noch nicht bezogene Wohnung kann mit der Frist von 3 Monaten gekündigt werden. In diesem Fall wäre das der 31.03.2012. Vorausgesetz natürlich, Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben.

Und, einziehen müssen Sie nicht, nur die komplette Miete incl. Nebenkosten bezahlen. Alles andere wäre Kulanz des Vermieters und die kann man nicht einfordern, sondern nur durch persönliche Vorsprache in Erfahrung bringen.


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