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Was soll das? | ||||||||||||||
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hallo,
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gehts nicht um hundegebell, sondern um rücksichtlose, egoistische nachbarn. krach, faßt täglich bis 0.30 uhr, da ist die tolleranzgrenze eindeutig überschritten.
und wenn man 21,00 uhr zwei hunde durch die wohnung jagt, dass ist eine frechheit, wir wohnen am feld, die hunde könnten raus und dort toben. außerdem gehört ein junger hund raus, der muß toben und spielen und nicht ständig in der wohnung sein. der muß doch auch mal, ich glaube der hat ein katzenklo. das ist bestimmt kerinr artgerechte haltung.
ich habe mich mit den gesetzen beschäftigt, notgedrungen, und dort stehts eindeutig. ich bekomme recht!!!!!!!!
genau, es geht nur mit gegenseitger rücksichtnahme.
am heiligabend bin ich morgens 5.30 uhr geweckt worden, der krach ging bis 0.30 uhr.
keiner sagt etwas, wenn es mal etwas lauterr wird aber tag täglich, ist unerträglich.
danke.
lg und einen guten rutsch
ist genauso wie das gebrülle von verzogenen gören KEIN lärm...
du kannst einem tier nicht vorschreiben, wann es zu bellen, laufen oder rennen hat!
außerdem ist 21 uhr kein problem! erst am 22 uhr ist ruhezeit!
vllt bist du ja auch einfach etwas empfindlich!
nicht jeder kugelt sich um 9 ins bett, es gibt leute die eben erst spät ins bett gehen weil sie lange arbeiten bzw erst spät arbeiten gehen und eben ihren haushalt abends machen... dazu gehört räumen, spülmaschine etc nunmal...
solange sie da keine party veranstalten oder die musik dröhnt wirst du da keine handhabe haben!!!
natürlich kann ich verlangen dass der Köter im Haus sein Gebelle einstellt. Wie der Besitzer das hin bekommt ist sein Problem. Außerdem ist es ein Irrglaube dass erst um 22.00 Uhr ruhe sein muss. Jeder hat auf den andern Rücksicht zu nehmen und dann kann Krach auch um 14:00 Uhr Ruhestörung sein.
LG
Heiner
in gültigen gesetzen nach... du kannst einem hund genausowenig das bellen und laufen verbieten, wie dem papagei das plappern...
hat was mit "natürlichem" tierischen verhalten zu tun...
machen kann man da erst was, wenn es sich z.B. um dauerhaftes ununterbrochenes bellen oder jaulen (z.B. bei abwesenheit der herrchen) handelt!
kannst einem neugeborenen ja leider auch nicht das blärren oder nen kleinkind verbieten morgens um 5 bauklötze durch die gegend zu pfeffern
natürlich muss man rücksicht aufeinander nehmen, aber solange ich mich angemessen verhalte, kann mir keiner was... könnte wenn ihc wollte also den ganzen tag in high heels durch die wohnung laufen und NIEMAND kann was machen
führ eure hilfe, ich habe mietminderung gemacht und dem nieter über mir gesagt, dass ich ihn anzeigen werde. sofort war ruhe. bin trotzdem zum anwalt und der macht eine unterlassungklage gegen den vermieter und den mieter.
also gegen den mieter wegen dem ständigen krach und den vermieter fodert er auf, seinen pflichten nach zu kommen.
die ruhe ist herrlich, ich will es nicht beschreien, mal sehen wie lange.
alllen einern schönen 4. advent.
lg
Solch eine Klage wird zu nichts führen, da niemand von Seiten der Justiz überprüft ob diese Klage eingehalten wird.
Einziger Ansprechpartner ist und bleibt der Vermieter, der eine Kündigung nach erfolgloser Abmahnung aussprechen kann. Die Kündigung kann dann sogar fristlos ablaufen.
Darum bitte den Vermieter mit Fakten (Lärmprotokoll, Zeugen, Tonaufnahmen des Lärms) versorgen, damit dieser aktiv werden kann. Bleibt der Vermieter untätig, dann das Instrument der Mietminderung anwenden. Denn wenn es ums Geld geht, werden die meisten Vermieter wach.
http://www.mietminderung-tipps.de/mietminderung-gruende/i-l/mietminderung-laerm.html
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_laerm.htm
http://www.rechtstipps.net/pub/315/maengel-mietminderung.html
das habe ich alles gemacht, seit 9 monaten es hat nichts gebracht.
ich habe eine unterlassungklage erwirkt. sie müssen diese bis 10.januar unterschreiben. sie kam gestern und komischerweise ist seit dem absolute ruhe. herrlich.
also geht es doch.
danke und schöne feiertage.
lg
Androhung von Mietzinskürzung an Wohnungsinhaber (Internet: Tabelle, prozentualler Mietanteil abgezogen von der Gesamtmiete) - langer Atem evtl. notwendig, bei deinem Vermieter...
Für Unterlassungsklage Lärmprotokoll notwendig, evtl. auch Zeugen oder Mitkläger aufsuchen, so als Tipp...
Und gibt es zu dem Mietvertrag eine Hausordnung?
Ab 22 Uhr sollte Nachtruhe sein!
Ahnung, ob das was bringen wird; denn ich hatte in meinem Haus mehrere Jahre einen Horror-Mieter; und der belästigte das gesamt Haus, in dem er zum Beispiel morgens um 06.00 Uhr das Haus verließ, erst 6 Stunden später wieder kam; und in der Zwischenzeit den Fernseher auf volle Dröhunung laufen ließ;
da konnte auch keiner was machen; außer Gegenterror; und da hieß es eher, das auszusitzen, so nervig es auch war.
LG
dem Vermieter aber nach mehrmaliger Info über diesen Lärmverursacher und entsprechender Fristsetzung mit Mietminderung drohen, falls er sich nicht rührt, gegen die Störenfriede vorzugehen
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