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Fristlos kündigen wegen Schimmel? (nach Gutachter)

 

Hallo

Wir haben seit Wochen ein Problem mit unserer Wohnung. Es handelt sich um eine Kellerwohnung die jedoch normale Fenster hat. Kurz vor unserem Einzug wurde das Badezimmer neu saniert und wir haben seit Wochen eine sehr hohe Feuchtigkeit in der kompletten Wohnung. Anfangs haben wir normal gelüftet, morgens und abends (tagsüber sind wir nicht da) jeweils ne viertel bis halbe Stunde je nachdem wieviel Zeit grade ist Fenster in der ganzen Wohnung auf und Stoßlüften, danach Fenster zu und Heizung an und Abends wieder lüften, vorher Heizung aus, usw.
Die Feuchtigkeit in unserer Wohnung ist so hoch das uns das Wasser in der kompletten Wohnung die Fenster runter läuft und auch erst nach ner halben Stunde lüften langsam trocknet.
Uns schimmeln nicht die Wände sondern nur unsere Gegenstände, heißt also Schränke, Stiefel, Teppiche, etc.
Der Vermieter sagte auch zuerst das es kein Lüftungsfehler sein kann, nicht nach der kurzen Zeit, wir wohnen erst seit 3 Monaten hier und hat verschiedene Sachverständige, zuletzt einen Gutachter, kommen lassen die alle gesagt haben hier wäre angeblich keine Feuchtigkeit.
Dann haben wir einen Bekannten von uns gebeten vorbei zu kommen zum Messen der ein sehr hochwertiges Messgerät aus seiner Firma mitgebracht hat und hat uns gesagt das die Wohnung nicht nur feucht sondern schon nass wäre.
Es ist so das wir morgens lüften und wenn wir Abends nach Hause kommen haben wir hier ein Klima wie im Regenwald.
Jetzt haben wir die Schnauze voll und wollen uns ne andere Wohnung suchen, schnellstmöglich.
Nun ist die Frage ob wir die Wohnung aus genannten Umständen fristlos kündigen können?
Denn eigentlich ist der Zustand ja unzumutbar weil unsere Sachen durch die Feuchtigkeit leiden und wirklich gesund wird das denke ich auch nicht sein.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe.


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Kündigen ja, aber...

... nicht fristlos.
Zum einen gehe ich mal davon aus, dass euer Bekannter kein Sachverständiger oder Gutachter ist und zum anderen müsstet ihr ein amtsärztliches Attest vorlegen, dass eure Gesundheit beeinträchtigt ist.


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