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Winterdienst - haftbar?

 

Hallo ihr Lieben.

Wir haben eine neue Wohnung gefunden und waren heute den Mietvertrag abholen. Die Vermieterin teilte uns mit, dass wir unter anderem im Winter auch Schnee schaufeln und Salz streuen müssen, was wir auch tun werden.
Allerdings steht diese Klausel nicht im Mietvertrag. Wir werden natürlich trotzdem regelmäßig schippen und streuen. Meine Frage ist aber: sollte nun wirklich mal etwas passieren und jemand fällt bei Glatteis vor unserer Haustür hin, können wir dann dafür zur Verantwortung gezogen werden, sprich Schmerzensgeld zahlen, usw.? Oder wäre das in dem Fall die Pflicht der Vermieter, da es bei uns ja nicht im Vertrag steht? Wäre nett, wenn mir jemand dazu was sagen könnte.


 

Danke für eure Antworten

Wir haben uns mittlerweile beim Mietverein informiert.
Es ist so, dass Winterdienst grundsätzlich Sache des Eigentümers ist, sofern es im Mietvertrag nicht anders drin steht. Da in unserem Vetrag zu diesem Thema gar nichts steht, sind wir zu nichts verpflichtet. Da wir es mit der Vermieterin so abgesprochen haben, werden wir den Winterdienst trotzdem machen. Jedoch können wir im Schadensfall nicht dafür verantwortlich gemacht werden.


 

Da gebe ich dir recht

@glyzinie: Aber dieser Winterdient ist zunächst einmal Sache des Eigentümers und nicht des Mieters. Allerdings kann diese Pflicht per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden.

Mann muß in diesem fall zwischen Eigentümer und Mieter unterscheiden.

LG
Heiner


 

Wie wohnt ihr denn?

Wenn vorm Haus ein Gehweg ist, dann ist man dazu eh verpflichtet. Das hat nichts mit dem Mietvertrag zu tun sondern mit irgendwelchen allgemeinen Gemeindevorschriften. Wir haben nur einen kleinen Fußweg vor der Tür, also keine Straße. Da muss ab 7 Uhr geräumt sein, wochenends glaube ich ab 8. Bis abends dann. Bewohnen ein Reihenhaus.


 

Auch eine mündliche Abmachung/vertrag ist eine solche.

Ihr habt euch verpflichtet, den Winterdienst zu übernehmen. Daran seid ihr erst einmal gebunden. Wenn allerdings was passiert kommt es darauf an wie weit euer Gedächtnis in diesem Punkt reicht bzw. wie die Vermieterin beweist, dass sie euch diese Pflicht übertragen hat.

Gruß
Heiner


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