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Wir haben uns mittlerweile beim Mietverein informiert.
Es ist so, dass Winterdienst grundsätzlich Sache des Eigentümers ist, sofern es im Mietvertrag nicht anders drin steht. Da in unserem Vetrag zu diesem Thema gar nichts steht, sind wir zu nichts verpflichtet. Da wir es mit der Vermieterin so abgesprochen haben, werden wir den Winterdienst trotzdem machen. Jedoch können wir im Schadensfall nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
@glyzinie: Aber dieser Winterdient ist zunächst einmal Sache des Eigentümers und nicht des Mieters. Allerdings kann diese Pflicht per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden.
Mann muß in diesem fall zwischen Eigentümer und Mieter unterscheiden.
LG
Heiner
Wenn vorm Haus ein Gehweg ist, dann ist man dazu eh verpflichtet. Das hat nichts mit dem Mietvertrag zu tun sondern mit irgendwelchen allgemeinen Gemeindevorschriften. Wir haben nur einen kleinen Fußweg vor der Tür, also keine Straße. Da muss ab 7 Uhr geräumt sein, wochenends glaube ich ab 8. Bis abends dann. Bewohnen ein Reihenhaus.
Ihr habt euch verpflichtet, den Winterdienst zu übernehmen. Daran seid ihr erst einmal gebunden. Wenn allerdings was passiert kommt es darauf an wie weit euer Gedächtnis in diesem Punkt reicht bzw. wie die Vermieterin beweist, dass sie euch diese Pflicht übertragen hat.
Gruß
Heiner
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