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Kindergeld.... | ||||||||||||||
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Hallo...
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stimmt so nicht. ich bekomme sehr wohl kindergeld. das steht nicht nur den eltern für den kindesunterhalt zu, sondern auch azubis mit eigenem haushalt oder wie es bei mir momentan leider ist: arbeitslosen.
ich kenne sogar einen fall, da hat eine (aus der familie) noch eine ausbildung mit 23 gemacht, hatte einen eigenen haushalt, ein kind, einen freund. und hat für sich UND das kind kindergeld gekriegt.
... dass Sie uns sagen, dass die Voraussetzungen bei Ihnen doch vorliegen.
Allerdings muss ich Ihre Aussage korrigieren. Das Kindergeld steht den ELTERN des Kindes zu! Sollten Ihre Eltern Ihnen gegenüber noch unterhaltspflichtig sein UND Ihre Eltern zahlen Ihnen diesen Unterhalt nicht oder nicht in vollem Umfang, können Sie bei der entsprechenden Familienkasse einen Antrag auf die sogenannte "abgekürzte Zahlung stellen". Das bedeutet, dass Sie das Kindergeld überwiesen bekommen, allerdings wird dies mit dem ausstehenden Unterhalt verrechnet.
(Dies dürfte vielleicht bei Ihrer Freundin der Fall sein).
'azubis mit eigenem Haushalt' nach deinen Worten machst du keine Ausbildung also bist dukein Azubi.
'noch mit 23 eine Ausbildung gemacht' Hier trifft das gleiche zu, sie hat eine Ausbildung gemacht , du nicht.
Anosnsten gilt das was herkit970 geschrieben hat.
Nochmal ganz einfach zusammengefasst: keine Ausbildung oder Schulbesuch ---> ab 18 kein Kindergeld mehr.
es ging mir eigentlich nur um die sache mit meinen eltern... aber naja. wie du ja sicher gelesen hast, habe ich auch geschrieben dass es ARBEITSLOSEN unter 25 auch zusteht. soll ja auch erstmal nur zur Überbrückung dienen, da ich im September meine neue Ausbildung beginne und erst im April nen Aushilfsjob anfange.
dass ich nen neuen job mache, war oder ist auch vorraussetzung für die Kindergeldzahlung.
es ging auch nur darum dass meine eltern mir das geld vorenthalten, was mir eigentlich zusteht. ich wollte keine antwort darauf, ob es mir überhaupt zusteht, denn die habe ich mir, wie du ja auch schon geschrieben hast, schon selbst beantwortet.
danke.
... steht den Eltern bis zum vollendeten 18. Lebensjahres des Kindes zu. Eine Verlängerung der Auszahlung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes ist möglich bei Schul- / Berufsausbildung.
Da die Voraussetzungen bei Ihnen nicht mehr gegeben sind, erhalten Ihre Eltern auch kein Kindergeld mehr für Sie, da Sie ja inzwischen, wie Sie selbst scheiben, für sich selbst verantwortlich sind...
und nicht mehr in der Schule bist und keine Ausbildung machst, gibt es gar kein Kindergeld.
Da ist es dann unerheblich wer es nicht bekommt, du oder deine Eltern.
Heiner
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