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Was kann ich an Gelder beantragen ??

 

Hallo erstmal ich habe folgende frage und zwar .
Bin ich erst letztes Jahr im Oktober mit mein Freund und meiner Tochter ( sie ist nicht die leibliche Kind von mein Freund ) nach Wilhelmshaven gezogen vorher hatte ich in Berlin gewohnt und war Alleinerziehend da hatte ich auch Harz4 bezogen sowie Wohngeld für meine kleine und Kindergeld und Unterhaltsvorschuss nun seit dem wir hier her gezogen sind habe ich nur noch das Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss für meine Tochter ich selber bin Ausbildungssuchend und mein Partner ist hier bei der Bundeswehr nun aber weiß ich auch das ich hier kein Anspruch mehr auf Harz4 habe da mein Partner soviel verdient bei der BW. aber meine frage ist was stet meiner Tochter zu den er ist ja nicht der Vater man kann doch nicht verlangen das er auch voll für sie aufkommen muss oder ?
hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps und Ratschläge geben ..
L.gDallaria


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Hallo

erstmal danke für die Antwort aber erst einmal muss ich lar stellen das mein Freund nicht in der Kasseren schläft er kommt jeden Tag nach Hause und frühs fährt er wieder zum Schiff .. da wir gleich 5 minuten von seinem Stützpunkt entfernt wohnen das war auch einer der mit gründe warum wir gesgat haben wir ziehen zusammen weil das nur Wochenende sehen war uns schon echt viel zu nervig ..
Ja das mi dem Vertrag höre ich das erstmal die Wohnung läuft auf seinen Namen aber ich und die kleine stehen mit drin.
aber Hauptmieter ist halt er.


 

Ausschlaggebend ist hier....

wer ist der Mieter der Wohnung. Bist Du es steht Dir Wohngeld zu. Hat Dich Dein Freund eingeladen in die Wohnung zu ziehen, mit der Absicht mit Dir einen Lebensgemeinschaft zu bilden und er verdient soviel das er für Dich aufkommen kann, bekommst Du nichts.

Interessant wäre, wie ein Sozialgericht in diesem Fall entscheiden würde. Da ja bei Euch keine Lebensgemeinschaft vorliegt im rechtlichen Sinn, Dein Freund wohnt ja die meiste Zeit in der Kaserne.

Ich hätte Euch geraten bevor Ihr zusammengezogen seit einen Lebenspartnerschaftsvertrag zu machen in dem drin steht. Wir ziehen zusammen weil ich einen Ausbildungsplatz suche in Wilhelmshafen, aber ein wirtschaftlicher Zusammenschluss vereinbaren wir nicht.

Damit ist die ARGE verpflichtet einen Wohngeldanteil an Dich zu zahlen und natürlich auch Deine Lebenshaltungskosten. Ich glaube das bei Anrufung des Sozialgerichts für Dich positiv entschieden wird.


 

Was bringt dich auf die Idee

von:heiner9999

dass der Partner die meiste Zeit in der Kaserne wohnt? Die Zeiten sind vorbei. Zunächst einmal ist er nur bis max. 25 überhaupt verpflichtet in der Kaserne zu wohnen. Der Normalfall ist heute dass man in seiner eigenen WOhnung lebt und morgens zum Dienst fährt.

LG
heiner


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