| « |
Geld "verstecken" als Schuldner | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Hallo,
| ||||||||||||||
|
| ||||||||||||||
und gar nicht mal so dumm.
Wie Du ja aus allen Zeitungen und Berichten liest, haben viele die Pleite machen, gewollt oder auch ungewollt zugesehen das sie etwas Geld auf die Seite schaffen bevor ihnen alles gepfändet wird. Natürlich ist das Strafbar. Aber in Deutschland ist das Rechtssystem so, wo kein Kläger da kein Richter. Auch ist ein Problem das grade junge Leute unverschuldet in Schulden reinschlittern.
Natürlich rate ich davon ab Geld bei Seite zu schaffen, aber ausdrücklich nicht.
Man muss auch bedenken das sich viele Gläubiger auch nicht an die gesetzlichen Spielregeln halten.
um es mal vorischtig auszudrücken etwas seltsam.
Als Gläubiger habe ich zunächst einmal das verständliche Interesse mien Geld zu bekommen. Schließlich haben die Schuldner ja auch eine Leistung in Anspruch genommen. Wenn sie sich diese nicht leisten können hätten sie sie ja auch nicht nehmen müssen. jetzt zu versuchen sich mit allen Mitteln vor den Konsequenzen zu drücken zeugt von einem miesen Charakter.
versteh mich nicht falsch, ich bin durchaus auch dafür dass die gesetzlichen Spielregeln eingehalten werden, aber auf Kosten anderer zu leben kann und will ich nicht gut heißen.
LG
heiner
Nach 283 d StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer
1. in Kenntnis der einem anderen drohenden Zahlungsunfähigkeit oder
2. nach Zahlungseinstellung, in einem Insolvenzverfahren oder in einem Verfahren zur Herbeiführung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines anderen
Bestandteile des Vermögens eines anderen, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, mit dessen Einwilligung oder zu dessen Gunsten beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht, wobei bereits der Versucht strafbar ist.
Dazu kommt noch folgendes: Wenn ein Gläubiger die Pfändung und anschließende Abgabe der eidesstattlichen Versicherung betreibt und bei dieser das Vermögen verschwiegen wird, macht man sich des Meineids schuldig.
Außerdem zeugt das verhalten von einem extrem miesen Charakter. Wenn man Schulden gemacht hat sollte man alles daran setzten diese auch zu bezahlen und nicht versuchen sich mit allen möglichen Tricks davor zu drücken.
Heiner
| « |
|
|
Liste der 10 vorhergehenden Diskussionen |
Antworten | Letzt. Beit. | |
|---|---|---|---|
| 0 | |||
| 0 | |||
| 0 | |||
| 9 | |||
| 2 | |||
| 2 | |||
| 0 | |||
| 2 | |||
| 0 | |||
| 0 | |||
| 4 | |||
|
|