Hallo zusammen! Ich habe von 2007 bis August 2008 im Ausland gelebt und logischerweise damals auch für mein Kind kein Kindergeld erhalten. Sei 2008 lebe ich wieder in Deutschland und bekomme seitdem auch KG für meinen Sohn. Ich habe zwischenzeitlich geheiratet, nun eine Tochter bekommen und KG beantragt, auf dem auszufüllenden Formular habe ich angekreuzt, dass ich im Ausland beschäftigt WAR. Nun bekam ich einen Bescheid, dass ich Arbeitgebernachweise von meiner Zeit im Ausland vorlegen müsse, da ich sonst keinen Anspruch auf KG für meine neugeborene Tochter hätte. Problem: 1. Warum wollen die das wissen, das ist doch Jahre her und hat mit der Geburt meiner Tochter doch nicht das Geringste zu tun? 2. Ich habe dort in dem Geschäft meines Ex-Freundes ausgeholfen ohne Arbeitsvertrag und ohne Einkommen, wie zum Geier soll ich das also belegen? 3. Ist das KG meiner Tochter in "Gefahr"???
Ich hoffe jemand kann mir zu meinem Problem etwas sagen und bedanke mich schonmal im Vorraus!