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Umgangsrecht für Pflegeeltern des Vaters meines Kindes

 

Guten Tag!

Ich habe folgendes Problem. Vor knapp 10 1/2 Wochen habe ich einen Sohn geboren. Der Vater des Kindes hat zu der Zeit die Vaterschaft verweigert und abgestritten. Vor knapp 1 Monat hat er auf Geheiß seiner Pflegeeltern die Vaterschaft anerkannt, da sie das Kind sehen möchten. Heute hat der Vater von meinem Kind mich informiert, da er jetzt offiziell Vater ist und Umgangsrecht (begrenzt durch seiner Vergangenheit - Drohungen, Zwangsversuche, Alkoholmissbrauch...etc ..) hat, dass seine Pflegeeltern als "Großeltern" auch Umgangsrecht haben. Ich kenne seine Pflegeeltern nicht und die Pflegschaft ist durch Völljährigkeit vor ca. 3 Jahren erloschen. Mein Ex und seine Pflegeeltern stehen noch in engen Kontakt miteinander. Bisjetzt habe ich keine Info gefunden, ob die Pflegeeltern tatsächlich Umgangsrecht haben. Weiß jemand hier, ob die Pflegeeltern Umgangsrecht haben; ob ich ihnen dies gewähren muss?


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Umgangsrecht...

sofern Überhaupt kann nur der Vater haben.
Aber nachdem Du schreibst das der Vater Alkohol, Drogen, Drohungen usw. macht. Kannst Du beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragen und auch das Aufenthaltsrecht. Wenn Du keinen Rechtsanwalt bezahlen kannst, geh zum Gericht und hole Dir bei der Rechtsantragsstelle einen Beratungsschein damit gehst Du zu einer Rechtsanwältin die Familienrecht vertritt.


 

Wenden ...

... Sie sich an ProFamilia oder an eine von diesen Adressen:
http://www.ekiba.de/6602_6632.php

Viel Erfolg.


 

Zur Info:

von:syrapis

ProFamilia hat keine Info dazu (schon nachgefragt). Beim Jugendamt erreiche ich den Sachzuständigen nicht.


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