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Umgangsrecht bei Kleinkind und großer Entfernung

 

Vor Kurzem haben mein Ex-Freund und ich uns getrennt, unsere Tochter ist 1 Jahr und 1 Monat alt. Er ist etwas über 300 km weggezogen.
Wir haben ausgemacht, dass er sie besuchen und später (wenn die Zeit reif ist) auch übers Wochenende nehmen kann. Nun änderte er seine Meinung und möchte sie auch am Wochenende zu sich holen.

Es ist aber so, dass er insgesamt 750 km für das Abholen fährt (300 km zu uns, 300 km um seine anderen Kinder abzuholen und 150 km zu sich nach Hause) und das gleiche auch bei der Rückfahrt.

Von seinem Besuchsrecht will er nichts wissen, denn er will sich die Mühe nicht machen so weit zu fahren und daher unsere Tochter übers Wochenende zu sich zu holen.

Wie seht ihr das?
Ich weiß dass er ein Recht darauf hat, dass sie auch das Wochenende bei ihm verbringen kann. Aber es ist einem Kleinkind schon zumutbar, wobei er auch noch 2 andere ältere Kinder betreuen muss


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Dann sehe..

ich keine Probleme wenn Du das Aufenthaltsrecht und Sorgerecht hast. Was will er denn mit einer 1 jährigen Tochter ?
Ich wäre nicht dafür das er sie am Wochenende holt, das gibt immer Probleme mit dem zurückbringen. Und die kleine weiß gar nicht was mit ihr passiert.

Lass es tue Dir das nicht an. Ihr ward doch nicht verheiratet oder. Also hat er auch kein Recht auf das Kind.


 

Wenden ...

... Sie sich an ProFamilia oder an eine dieser Adressen:
http://www.ekiba.de/6602_6632.php

Viel Erfolg.

Nebenbei Bemerkt: Wenn man am Wochenende 1500 km fährt hat man keine Zeit für die Kinder. Umgangs- und Besuchsrecht sind das eine, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt doch hoffentlich bei Ihnen.


 

Ja

von:rosegirl78

das ABR liegt bei mir. Ich habe auch das alleinige Sorgerecht.


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