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Kindergeld

 

Hey ihr Lieben,

ich würde gerne wissen ob man als "Kindergeldberechtigter" das Kindergeld auch direkt bekommen kann vom Jugendamt.

Ich befinde mich momentan in einer sehr schwierigen Situation. Ich bin 20 und Studentin.

Ich will so schnell es geht ausziehen...
Kommunikation, Schlichtung ... und alles andere ist mit meinen Eltern einfach nicht möglich, dies beweisen etliche Versuche!


Nun würde ich gerne wissen ob ich nach meinem Auszug das Kindergeld direkt vom Jugendamt fordern kann, das mir dann sozusagen auf MEIN Konto überwiesen wird und nicht DURCH meine Eltern mir zukommt.

Kann ich mein Kindergeld auch von meinen Eltern herausverlangen?
Oder verfällt der Anspruch sobald das "Kind" nicht mehr bei den Eltern wohnt?


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Sorry, ...

... aber Kindergeld steht nur den Eltern zu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_(Deutschland)

Es greift der 70er Jahre Sponti-Spruch: Ohne Moos nix los.


 

Das stimmt so nicht

von:dani2905

@heraktlit

das stimmt so nicht. Wenn das Volljährige Kind nicht mehr zu Hause wohnt, steht ihm sein Kindergeld zu. Wenn das Kind auszieht und noch in der Ausbildung ist, sind wir Eltern zu Unterhalt verpflichtet. Das sind dann inklusive Kindergeld mindestens 670 Euro im Moment.
Zahlen die Eltern nach dem Auszug keinen Unterhalt, kann das volljährige Kind eine Abzweigung bei der Familienkasse beantragen. Da müssen Eltern nicht mal zustimmen.

Wohnt das Kind nach dem 18. Geburstag noch zu Hause, gehört das Kindergeld ihm auch, nur das es dann als "Kostgeld" bei den Eltern bleiben kann. Ein Recht haben wir Eltern auf das Kindergeld mit Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr.

Ich weiß das so genau, weil meine Tochter das alles gerade durchgezogen hat.


 

Wenn ...

von:heraklit1970

... Sie einmal den Wikipedia-Artikel und die entsprechenden Paragraphen des Einkommensteuergesetzes und die Seite der Familienkasse durchlesen, werden Sie feststellen, dass Ihre Tochter Sie über den Tisch gezogen hat. Kinder sind KEINE Anspruchsberechtigte!


 

Guten Morgen

von:dani2905

ich habe mir den Artikel bei Wikipedia durchgelesen.

Es stimmt schon, daß ich nachwievor KG-berechtigte bin, sie aber ab 18 Jahre und nicht mehr zu Hause wohnend und noch in der Schule (13. Kl. Abi - ohne Einkommen) das Kindergeld abzweigen kann (durch die Familienkasse durchgesetzt), da wir ihr unterhaltspflichtig sind und da wir keinen Unterhalt gezahlt haben, konnte sie das KG abzweigen.
Wenn das nicht rechtmäßig wäre, könnte man ja die Familienkasse zur Verantwortung ziehen, denn diese hat es veranlaßt und die Zahlung auf unserem Konto eingestellt.

lg Dani


 

Hallo

Also, das habe ich gerade hinter mir bzw. meine Tochter.

Du bist nicht Kindergeldberechtigt, sondern deine Mutter oder Vater. Du mußt dich als 1. ummelden (bin mir aber nicht sicher, ob das nötig ist) und dann gehst du zur Familienkasse. Dort stellst du einen Antrag zur Abzweigung des Kindergeldes und damit zur Zahlung auf dein Konto. Dann wird deinen Eltern ein Brief geschickt, den sie beantworten müssen. Egal, ob sie zustimmen oder nicht, du wirst es bekommen, es dauert eben nur seine Zeit. Als Studentin bekommst du doch sicher Unterhalt von deinen Eltern, ist dort das KG vielleicht schon dabei.
Falls du Fragen hast, melde dich, ich bin gerade auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. (

lg Dani


 

Solange...

Du Studentin bist oder in Ausbildung erhälst Du Kindergeld. Wenn Du von zu Hause ausgezoegn bist, schreibst Du der Kindergeldkasse, nicht das Jugendamt, das sie das Kindergeld auf Dein Konto überweisen möchten.
Das gibt keine Probleme. Die Kindergeldkasse ist in der Regel dem Arbeitsamt zugeordnet, da rufst Du an und läßt Dich mit der kindergeldkasse verbinden.

Schönes Wochenenende.
Und bitte etwas gelassener werden. Wenn alles in der Familie geklärt ist muss man nicht mehr Streiten.


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