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Probleme bei der Unterhaltszahlung des Vaters

 

Hallo,
also: Mein Exmann und ich haben ein gemeinsamen sohn, der bei mir lebt (er ist 8). für Ihn hat er bis zum jetzigen Zeitpunkt 200 unterhalt pro monat gezahlt er(Vater verdiehnt ca 1150netto). Nun hat er seit Juni ein 2. Kind mit seiner neuen Lebensgefährtin. Allerdings versucht er zu tricksen, er hat eine postadresse und anschrift im angeblichen einliegerzimmer, wohnt allerdings nachweisbar mit freundin zusammen und will nun das ICH einen neuen Unterhaltstitel veranlasse! Meine Frage: Erstens: Wenn ja ändert sich für mich überhaupt etwas am unterhaltsgeld wenn er eigentlich mit seinem 2. Kind zusammen lebt. (Dies zu beweisen wäre kein Problem)? Und zweitens: MUSS ICH mir den neuen Titel holen oder ist nicht er dafür zuständig weil "was geht mich sein neues Kind an" (<--im rein rechtlichen sinne gemeint).
Bitte um schnelle antwort!!!
Möchte jedoch hinzu fügen das es keinerlei kontakt zw vater und sohn gibt auf wunsch des sohnes!!! Tut zwar zum unterhalt nix zur sache wollt es nur erwähnen!!!

DANKE schon mal im Vorraus!!!

Und bevor hier jemand schimpft weil mein Sohn keinen Kontakt zum Vater hat.
Mein Junior musste mit ansehen wie mein Ex-Mann mich in unserer neuen Wohnung( bin mit Kind ca 200km weit weg gezogen aus unserer alten Heimat) verprügelt hat wie sonst noch eins (massive Schädel- und Kieferprellung) und hat auch seinen eigenen Sohn aufs böseste beschimpft nur als Beispiel (du bist fett und zu blöd zum lesen<--- Junior hat LRS nur um es mal zu erklären....)


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Freu mich für Dich...

das Du den Mut hattest es in die Wege zu leiten.
Alles gute Dir und Deinem Sohn.


 

Keine Sorge...

die Gründe warum Dein Sohn keinen Kontakt zum Vater hat ist hier auch nicht Deine Frage.
Im Übrigen zahlt der Vater für ein 8 jähriges Kind zu wenig Unterhalt. Ausschlaggebend bei der Bemessung des Unterhalts ist nicht die wirtschaftliche Situation des Vaters, sondern die der Mutter. Der Vater ist verpflichtet sein Einkommen so zu gestalten das er den Unterhaltsverpflichtungen nachkommen kann.

Ich empfehle Dir zum Amtsgericht zu gehen und bei der Rechtsantragsstelle eine Antrag auf Neufestsetzung des Unterhalts zu stellen.
Im Übrigen würde ich mir eine Rechtsanwältin suchen, die Familienrecht macht. Die würde für Dich das machen. Da es sich um ein Kind handelt, also Kläger ist das Kind und nicht Du, muss der Vater die Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.

Dieses kann ich Dir raten.


 

DANKE

von:giftzwerg19

Ja das habe ich auch gemacht. War beim Anwalt hab mir nenn Berechtigungsschein geholt beim Amtsgericht und dann hat mein Anwalt auch sofort ein Schreiben fertig gemacht.
.
Allerdings muss ich dazu sagen das ich es traurig finde was manche Leute so für eine Meinung haben wenn Elternteile dafür kämpfen Unterhalt für Kind zu bekommen darum auch meine ausführliche Erklärung dazu warum ich auf den Unterhalt bestehe.


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