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Verzicht aufs Kind bei Todesfall - geht das?

 

Hallo ihr!
Ich bin neu hier und fang gleich mit einem doofen Thema an

Kann man per Notar festlegen lassen, dass der Vater des Kindes - in dem Fall "nur" mein Exfreund der die Vaterschaft anerkannt hat - auf alle Rechte verzichtet, sofern ich sterbe?
Also vorallem auf das Sorgerecht!

Wir haben Krieg, er interessiert sich null für den Zwerg und will das auch garnicht. Ich akzeptiere das so, ich denke es ist sogar besser - aber ich hab große Angst, dass wenn mir was passiert, dass dann automatisch der Erzeuger Anspruch auf das Kind hat.
Wer weiß was dem dann in dem Fall doch einfallen sollte. Ich möchte nicht das mein Zwerg dann hier rausgeholt wird und quasi gezwungen wird zu ihm zu gehen.

Kann man das per Notar festlegen? Natürlich muss er dafür auch unterschreiben, klar. Denke auch das er das tun würde. Ich möchte mich nur absichern.
Wäre dankbar wenn einer von euch was darüber weiß!
Liebe Grüße
YoEmMi


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Hey

Ich glaube meine Antwort kommt reichlich spät ... hoffentlich hilft sie dir noch weiter...


ich glaube, so eine Klausel ist unzulässig da du einem Menschen ja nicht so einfach seine Rechte "streichen" kannst nur weil eine bestimmte Bedingung eintritt.

Als Erzeuger hat er natürlich einen "Anspruch" auf das Kind, dies wird ihm so schnell auch keiner nehmen können.
Man könnte höchstens gerichtlich feststellen lassen dass er seinen elterlichen Pflichten nicht nachkommt.

Das Grundgesetz sagt aber, egal wie sehr er auch nur als "Erzeuger" nichts von dem Kind wissen will, er hat eine gesetzliche Verpflichtung ! Und muss sich um das Kind kümmern. Fürsorgepflicht!

Wenn er das nicht tut, dann ist das gesetzeswidrig!


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