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Umgangsrecht vater

 

hallo ich und meine ex haben uns letztes jahr ketrennt und wir haben zwillinge zusammen die jetz 18monate alt sind ich bekomme sie auch regelmässig ein tag am w-ende zu mir und unter der woche kann ich sie auch sehen wann ich will und springe auch immer ein wenn sie mich braucht
jetz habe ich eine frage?
ich habe eine neue freundin und meine ex meinte zu mir sie will sie erst kennen lernen bevor sie die kinder sieht aber meine freundin will meine ex nicht kennen lernen und meine ex meint bevor sie sie nicht kennt sieht sie die kinder nicht daraufhin habe ich sie gefragt was den wäre wenn ich und meine freundin zusammen ziehen? da meinte meine ex dann sehe ich die kinder nur noch bei ihr oder gar nicht mehr solange sie meine freundin nicht kennt
darf sie das? darf sie einfach so entscheiden entweder sie lernt meine freundin kennen oder entzieht mir die kinder?
bitte helft mir


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Die kinder sind sehr klein...

... unter drei jahre alt. da hast du das recht, sie vierzehntägig für wenige stunden am we zu besuchen.und wenn die mutter es für gut erachtet nur bei ihr daheim. das heißt, bislang gestattet sie dir viel mehr, als dir als besuchspapi zusteht.
soweit zum umgangsrecht.
...
mal auf persönlicher ebene: ich kann generell die sorge einer mama verstehen, dass sie wissen will, wohin und in wessen hände sie ihre babys gibt. ich fände es aus diesem grund gut, wenn sie deine freundin kennenlernen kann.
...
aus sicht deiner freundin verstehe ich, dass sie keinen bock hat, mit deiner vergangenheit konfrontiert zu werden. es ist schon schwer genug zu akzenptieren, dass du altlasten - in form deiner zwillinge - in die neue beziehung mitbringst
..
also sehe ich zwei lösungen:
du überzeugst die freundin zum wohle deiner vater-kind-beziehung, dass sie sich vorstellt.
oder, du stelltst dich darauf ein, dass du dein umgangsrecht (in form von kurzbesuchen bei deiner ex, bzw. betreut durchs jugendamt) mit deinen unter dreijährigen kindern einklagen musst. und dieses wird dann massiv weniger sein als bislang.

liebe grüße

marqueena


 

Hallo!!!

egtl. darf sie das nicht, denn das mit dem entziehen muss das gericht entscheiden (und auch nur dann wenn das kindeswohl gefärdet ist). aber vielleicht will sie sich nur vergewissern, dass die kinder bei der potenziellen stiefmutter gut aufgehoben sind.....

aber mal ne andere frage "habt ihr das geteilte sorgerecht oder hat deine ex das alleinige????"

lg viki und jonas 4 monate alt


 

Hallo

von:pippo19782

danke für deine antwort wirklich sehr lieb von dir

ich kann sie ja verstehen das sie sich ja nur vergewissern will aber wenn die potenzielle stiefmutter das nicht will kann ich ja niemanden dazu zwingen lol
leider hat sie das alleinige sorgerecht ich habe nur ein umgangsrecht

lieber grüsse
pippo


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