bin alleinerziehende Mama eines 4 jährigen Sohnes und nun schon seit 2 Jahren getrennt von dem Vater! Wir haben geteiltes Sorgerecht, er Umgangsrecht und ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht... den Umgang nimmt der Vater eher sporadisch war und hat sich nun mal wieder seit 6 Wochen nicht gemeldet!
Nun zum eigentlichen Problem:
für nä. Woche haben meine Eltern, also Oma und Opa des Kleinen, einen 5 tägigen Kurzurlaub mit Ihm geplant! Gestern meldete sich der Vater nach Wochen das erste Mal und es kam der Urlaub zur Sprache...er "verbot" mir meinen Eltern das Kind mitzugeben und meinte ich bräuchte seine Zustimmung???! Ich meine er liegt falsch, da ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe...aber Lücken gibts ja immer
ich wollte dir nur erzählen,wie es bei uns ist.Ich bin in der gleichen Situation wie du(also auch geteiltes Sorgerecht und ich hab das alleinige ABR).Meine Mutter nimmt meinen Sohn jeden Sommer mit in den Urlaub. Ich mache vorher immer folgendes: eine schriftliche formlose Erlaubnis ausstellen( hiermit bestätige ich...dass mein Sohn...mit meiner Mutter...von.. bis... nach... fahren darf.Die unterschrift des KV ist nicht notwendig,da ich das alleinige ABR habe). Dann mache ich eine Kopie von dem Gerichtsbeschluss, aus dem hervorgeht,dass ich das alleinige ABR habe und mit den beiden Sachen gehe ich zum Notar(gibts in jedem Rathaus) und lasse mit die Unterschrift beglaubigen. Kostet bei uns in Frankfurt nur 5 Euro.Und das Ganze gebe ich dann meiner Mutter mit. Sie wurde bis jetzt jedes Mal an der Grenze danach gefragt. Hoffe ich konnte dir helfen.
LG,Katja
Hallo Ancheena
nun also Er hat zwar das geteilte Sorgerecht und das Umgangsrecht, aber wo sich das Kind aufhält bestimmst immer noch du. Von daher dürfen deine Eltern auch den Kleinen mit in den Urlaub nehmen. Du hast ihn in Kenntnis gesetzt und da er sich doch so oder so nicht wirklich anscheinend um sein Kind kümmert wäre es doch eher einmal eine Überlegung wert, ihm das Sorgerecht nehmen zu wollen, da er doch in vielleicht wirklich dringenden Fällen sehr unzuverlässig ist. Lass dich doch einmal von einem Anwalt beraten der Familienrecht als Hauptgebiet hat.