16 werden. Dann musst Du bei der entsprechenden Polizei zur Ausbildung angenommen werden (nach Abschluss: mittlerer Dienst mit Besoldungsgruppe A7). Dann folgen 2 Jahre bis der Zusatz "zur Anstellung" wegfällt.
Danach musst Du Dich bei der entsprechenden für Diensthundwesen zuständigen Dienststelle anbieten und von denen angenommen werden und dann wird Dir ein Diensthund zugeteilt mit dem Du zum Hundeführer ausgebildet wirst.
Über die entsprechenden Ausbildungsinhalte, -vorraussetzungen und -bedarfe kannst Du Dich auf den jeweiligen Webseiten der Polizeien der Länder und des Bundes informieren.