in
 
Forum|Alben|Blogs|Videos||Nachrichten|Grußkarten|
Diätclub|Spiele|Gewinnspiele|Nachnamen
« 

Art.5 Abs.3 GG.

 

Sehr geehrte Leser
Frage: kann mit einer Abgewiesenen und nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Begründung des Bundesverfassungsgerichts, Art.5 Abs.3 GG. Aus der Verfassungsordnung gestrichen werden. Wodurch es auch der Kunst nicht mehr erlaubt werden muss. sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.

bsucher


 

Anscheinend ja.....

Unsere Regierung kann ja auch ein Atomkonsenz z.Bsp.aus dem Ärmel ziehen ohne vorher den Bundestag zu fragen, was auch Verfassungswidrig ist.
Bis das dann aber als solches durch eine Klage festgestellt wird können mal eben Jahre ins Lande gehen, was die Verantwortlichen wohl auch sehr genau wissen!

Seit dem 11.09. werden weltweit im Zuge der intenationalen Terrorbekämpfung schrittweise die Bürgerrechte eingeschrtänkt oder abgeschafft! Bestes Beispiel ist der Patriot Act in den USA!

Ein Schelm der da was böses denkt!


« 
Seitenanfang

Liste der 10 vorhergehenden Diskussionen

Antworten Letzt. Beit.
 
von:antheamare
0
  Keinen bzw. weniger Kindergeld für Besserverdienende
von:katze06101989
2
 
von:christiane802
0
 
von:diesteffi2001
0
  Mich würde mal eure Meinung z.B. zu "Stuttgart 21" interessieren
von:freitag10
8
  Wer nicht wählt, wählt trotzdem
von:rosigosi
1
  Sind Polizeipferde keine Tiere?
von:freitag10
1
  Stuttgart 21 Atom und Sarrazin, was ist das Gemeinsame?
von:angelm90
1
  Stuttgart 21
von:thorvaldson
2
  Politikerprofil
von:lillylavendel
3
 
von:marcsc
0
Siehe auch Alle Diskussionen - Best-of - Auswahl




Copyright © 1999-2012 
Spezial Küche : Rezepte von A bis Z, nach Herkunft, Zubereitungszeit, und Kategorie geordnet.
Kontakt: Impressum -