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Muss ich mein Baby dem Vater zum spazieren gehen mitgeben? | ||||||||||||||
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Hallo
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....ich hatte als meine kleine noch ein säugling war eine ähnliches Problem, aus diversen Gründen wollte ich dem Vater als sie 2 Monate alt war(wir waren bereits in der SS getrennt) nicht mitgeben, sondern erst nur in der Wohnung, das ende davon war eine gerichtsverhandlung, und es müssten wirklich sehr gravierende Gründe vorliegen um ihm das nicht zu gestatten, drogenabhänigkeit, vorbestraft, gewalttätig ect.....alles lag bei dem Kindsvater nicht vor, kam aus guten elternhaus, gute arbeit, gutes erscheinungsbild, das aber er als er meine tochter auf den arm gehalten hat mir sagte das er mich am liebsten schlagen und erwürgen will-und das er sich das jeden abend vorstellt, und mich übers telefon gestalkt hatte, tat nichts zur sache-mir hat wohl keiner geglaubt, auch nicht das er durch die kleine mich am ende erpressen wollte weil er die trennung nicht verkraftet hat weil ER mich betrogen hat..das interesse an der kleinen war nicht so groß aber er war überzeugend genug...
Gut aber zum Glück hat sich alles gelegt , ich habe bemerkt das er sich gut macht und ihm dann von alleine alles angeboten-mittlerweile teilen wir uns sogar das sorgerecht, und alles läuft super..
Aber rückblickend habe ich keine unterstützung bekommen und ich wüsste nicht wie es heute wäre wenn sich nicht alles zum guten gewendet hätte..
Also mein Tipp versuch vertrauen zu bekommen, denn die rechte hat er und da kann er sonst was machen, in der heutigen zeit wird ja nunmal sehr darauf geachtet weil leider zu viele Frauen das KInd vorenthalten haben-auch wenn es bei dir nicht der Fall ist.
Alles alles Gute
Also da es ja sowieso belastend ist, den Ex dauernd sehen zu müssen, würde ich da eher eine klare regelung reinbringen, ganz egal, ob er dann den Kleinen mitnimmt oder nicht.
Selbst Verheiratete haben da Regeln wie:
Jedes 2. WE und 1x unter der Woche oder so.
Auch wenn er kein Sorgerecht hat, so hat er wohl ein Umgangsrecht. Das kann ihm nur entzogen werden oder eingeschränkt werden, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist.
Ist aber alles Auslegungssache.
Nur würde ich an Deiner Stelle eher dafür sorgen, dass Vater und Sohn eine Beziehung zueinander aufbauen.
Klar ist dein Ex mit so einem kleinen Wurm vielleicht noch überfordert.
Aber der Kleine wird älter und dann wird es auch für den Vater leichter.
Und für Dich ist es später mal toll, wenn du den Kleinen auch mal 1 Nacht am WE dem Papa guten Gewissens mitgeben kannst.
Das ist definitiv eine Entlastung.
Mein Noch-Mann ist sicher eher der Typ ungeschickter desinteressierter Vater gewesen.
Aber jetzt, wo wir getrennt sind, bemüht er sich im Rahmen seiner (beschränkten) Möglichkeiten
- und für mich ist es wirklich eine Entlastung und die Jungs (1+5) freuen sich, wenn sie mit Papa mit-dürfen.
Ist aber ein Lernprozess.
Aber alle 2 Tage kann dein Ex nicht auf der Matte stehen - das ist definitiv zu viel
lang nix mehr von dir gehört
ich gebe joel meinem ex nich mit er wäre überhaupt nicht fähig sich um ihn zu kümmern
bis jetzt mussten wir nix übers juamt regeln weil er so selten kommt 
für deine Antwort
Es spricht nichts dagegen, wenn er alle paar Wochen mal für zwei oder drei Stunden auf Besuch kommt
Mein Ex kommt alle 2 Tage den Kleinen besuchen. Er wohnt auch nur 7 Minuten von uns entfernt. Wenn er mit ihm spazieren geht, dann ist es in der Regel maximal 1 Stunde. Kann ich da immer noch argumentieren das ich stille??? Stille ja nicht jede Stunde
das du ihn alle zwei Tage reinlassen musst?
Du hast etwas vor, oder das Kind schläft (wer will schon jemand bei sich sitzen haben, während das Kind schläft und man endlich mal Zeit für sich hat.
Du musst gar nicht und wenn das Kind quengelig ist erst recht nicht. Unangemeldet geht überhaupt nicht. Ans Telefon musst du ja auch nicht immer gehen, kannst dir ja auch eine andere Nummer zu legen.
Du bist die Mutter und du weisst was gut für dein Kind ist.
Das mit jeden zweiten Tag würde ich ganz schnell abstellen. Dann siehst du ihn ja öfter als wenn du noch mit ihm zusammen wärst.
Gruss Saraa
Na, da du noch stillst
kann er das Kind nicht mitnehmen, das weiss jedes Gericht.
Es spricht nichts dagegen, wenn er alle paar Wochen mal für zwei oder drei Stunden auf Besuch kommt. Dann muss er wieder gehen, es geht schliesslich gar nicht, dass er dir dann beim Stillen zusieht, schliesslich seit ihr nicht mehr zusammen und du brauchst ihm deinen Busen nicht zu zeigen. Auch das versteht jedes Gericht
Auch das du es nicht gut heissen musst, ihn andauernd bei dir zu haben, dein Zuhause ist deine Privatsphäre und nicht jeder mag es, wenn der Ex, andauernd eindringt.
Natürlich enthälst du ihm das Kind nicht vor. Wenn es mal älter ist sieht die Sache schon wieder anders aus.
Mach dir keinen Kopf, mit genau diesen Argumenten, bist du auf der sicheren Seite. Eine Freundin von meiner Tochter, hat genauso vor Gericht gewonnen. Jetzt kommt der KV nur noch alle paar Wochen mal kurz.
Ach so, auch ist es dir nicht zuzumuten, mit ihm andauernd zu telefonieren, dass hält deine Phyche nicht aus.
Gruss Saraa
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