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Scheidung ohne Einwilligung des Partners? | ||||
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...aber hol dir mal nen Termin beim Anwalt deines Vertrauens.Hat mir SEHR geholfen,auch wenn es letztendlich nicht notwendig war.Gekostet hat mich das 100 ,aber detailierte Fragen zu Hausstand,Vermögen,Trennungsja hr etc. kann er besser beantworten als alle anderen hier (nehme ich an).
LG Basti
erst einmal danke für Deine Antwort.
Du hast natürlich recht, um einen Anwalt komme ich nicht herum. Aber ich dachte, dass ich hier vielleicht Menschen finde, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben... fachliche Beratung ist die eine Seite, der psychische Druck eine andere, und um den geht es mir in erster Linie...
Ich komme mir zur Zeit so schrecklich erpressbar vor!
glaub mir ich weiß wie es dir jetzt geht. Bin genau in der selben Situation. Ich beschreibe es als die hölle. Voll schlimm und vor allem kommt einen alles so ewig vor... würde mich freuen von dir zu hören, für gegenseitigen psychischen austausch.... lg
Wenn eine Ehe gechieden werden soll,geht der Gesetzgeber davon aus,dass die Scheidung auf gemeinsames Begehren hin geschieht.Sollte das der Fall sein,ist dieses relativ unproblematisch und auch beim sog. Trennungsjahr kann getrickst werden,da der Gesetzgeber ja nicht wirklich nachvollziehen kann,wie lange ihr getrennt von Tisch und Bett lebt.
Sollte jedoch eine Partei der Scheidung nicht zustimmen,geht der Gestzgeber nach 3 Jahren !!! trennungszeit automatisch von einem Scheitern der Ehe aus und die Scheidung wird durchgeführt.( 1566 Abs. 2 BGB) Ausnahmefälle "Härteklausel" kann angewandt werden,wenn minderjährige Kinder im Spiel sind.
Wer sich bei einer Trennung unter einem Jahr scheiden lassen will, kann sich nur auf Gründe berufen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen. Ist eine Trennungszeit von einem Jahr verstrichen, kann die Scheidung auch aufgrund von Umständen verlangt werden, die der scheidungswillige Ehegatte selbst herbeigeführt hat (z.B. hat sich der scheidungswillige Ehegatte einem anderen Lebenspartner zugewendet). Auf deutsch: Nach einem Jahr Trennungszeit kann sich auf das Scheitern der Ehe auch der berufen, der es selbst verursacht hat.
Wer eine schnelle Scheidung möchte,muss unzumutbare Härte vorweisen,was wohl nicht so einfach ist.Klassische Fälle stellen häusliche Gewalt dar,Missbrauch usw.Die Beweisführung obliegt dann dem Scheidungswilligen,entfällt aber bei einer Trennungszeit von 3 Jahren...
Mir raucht der Schädel...
)...aber ich hoffe,ich konnte helfen...
Liege Grüße Basti
Hallo,auch ich bin ein Neuling hier und vielleicht könnt Ihr mir ja auch helfen !
Also ich habe mich im Juni 2006 nach 27 Jahren Ehe, drei Kindern von meinem noch Mann getrennt.
Am 18.05.2007 ging Ihm die Scheidungsunterlagen zu.
Versorgungsausgleich ist geklärt,Güterstand noch nicht ,weil Er keine Papier bringt.
Und das ist mein Problem er macht da gar nichts!!!
Er wurde schon sehr oft ermahnt.
Wir hatten schon zwei Termine beim Gericht, wo er jetzt auch Bußgeld zahlen soll.
Für mich und meine Tochter die noch bei mir ist ,ist das der reinste Stress ich bin dadurch auch seit längerem
Krank.
Meine Frage-kann ich die Scheidung vor ziehen und den Zugewinn später vom Gericht klären lassen.
ist es dann trotzdem nicht.
eine gute freundin von mir wurde von ihrem ex nach 5 (!!!!) i.w. FÜNF jahren geschieden, weil er immer wieder irgendwas hatte, die scheidung zu verhindern...
Hallo Ofi!
Ich bin zwar noch nicht so weit, dass ich wieder heiraten möchte, aber ich denke da an zukünftige Kinder, von denen mein Noch- Ehemann ja tatsächlich der gesetzliche Vater wäre! Alleine diese Vorstellung regt mich total auf.
Ich frage mich einfach, was eine schnelle Scheidung auch ohne Einwilligung des Partners bewirken kann, denn 3 Jahre will ich bestimmt nicht warten!
Also wenn ein Richter nicht überzeugt ist das die Ehe wirklich kaputt ist dann wirds ohne Einwilligung lange dauern!!
Aber ich denke das wenn man eine neue Beziehung beweisen kann dann auch das scheitern der Ehe wohl nicht mehr zu bezweifeln mag!
Ich lebe im Trennungsjahr und kann die Scheidung nach frühestens 10 monaten einreichen!
Wie lange die Scheidung selbst dauert das hängt von einem guten Anwalt und der zuständigen Justiz!
Mein Ex wohnt schon lange nicht mehr bei mir, lebt bei seiner neuen Freundin... von daher wäre das vielleicht ein Anhaltspunkt... wir sind seit fast 2 Jahren getrennt, haben es aber aus einem speziellen Grund noch nicht publik gemacht. Ich hatte damals schon mal eine Anwältin (Freundin der Familie) eingeschaltet, sie kennt den Fall, ist aber noch nicht tätig geworden. Bei Ihr gibt es praktisch eine Aktennotiz, dass ich an einer Scheidung interessiert bin. Im Zweifelsfall müsste ich wohl einfach nur nachweisen, dass mein Mann schon länger nicht mehr bei mir wohnt, was ja zum Beispiel meine Nachbarn bezeugen können. Und dass er eine neue Freundin hat ist auch hinlänglich bekannt....
Vielleicht kann man dass ja über diese Schiene laufen lassen, wenn es hart auf hart kommt...
Anwalt mal nen knackigen Brief an ihn schreibt,in dem auch die Nachteile einer Beweisführung (Kosten etc.)aufgeführt werden.Da er ja nun schon lämger eine neue Freundin hat,würde ich auf Unzumutbarkeit plädieren,was in dem Fall wohl dann greifen könnte.Aber wie gesagt,alles andere kann dir die Anwältin besser sagen.Aber mal ne frage,wenn er eine Freundin hat,wieso sollte er sich nicht scheiden lassen wollen ???
Gruß Basti
nun ja, er hat seine Gründe...
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