dein Einverständnis gegeben hast - dann Ja. Es kommt immer darauf an, wie die Krankenkasse an Deine Daten gekommen ist. Von daher direkt nachfragen! Wenn sie aus einem Adressenpool stammt dann ist das Kaltaquise und ist verboten. Solltest Du Dich aber irgendwann mal selbst gemeldet haben, an einem Glücksspiel teilgenommen haben, Anfrage gestellt etc und dazu noch dein Einverständnis zur Kontaktaufnahme gegeben hast, dann ja!
Von daher immer fragen fragen fragen. Möglichkeit wäre auch noch das eine Kooperation zwischen Deiner KK und der die Dich angerufen hat besteht.